Krebserregende Nitrosamine in Luftballons von TIB Heyne
Diese Luftballons von TIB Heyne & Co. GmbH sind nichts für Kinder, denn sie überschreiten die Höchstmengen für N-Nitrosamine. Im Tierversuch wurde eine stark krebserzeugende (kanzerogene) Wirkung bei 90 % der untersuchten Nitrosamine aber auch Schäden der Leber und des Erbgutes nachgewiesen.
Wenn Sie noch betroffene Luftballons haben, sollten Sie diese entweder entsorgen oder zurückbringen.
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 20 vom 18.05.2012
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht
Rapex Nummer: | 28 0758/12 |
Meldendes Land: | Deutschland |
Herkunftsland: | Malaysia |
Kategorie: | Spielzeug |
Produkt: | Luftballons „Happy Party“ |
Marke: | TIB Heyne & Co. GmbH |
Beschreibung: | Birnenförmige Luftballons in weiß, gelb, orange, rosa, rot, blau, lila und lila Farben; Länge c. 8-10 cm |
Typ / Artikel-Nr.: | P / A 985/2011 |
Barcode: | 4002727168021 |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch / Nitrosamine |
Es besteht ein chemisches Risiko, weil Nitrosamine enthalten sind. Gesamtinhalt: 0,846 mg / kg, von denen NDMA 0,468 mg / kg, NDnBA 0,378 mg / kg | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwillige Rücknahme vom Markt |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der Spielzeug Richtlinie |
RAPEX Info
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.
Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).
Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex
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