Mit dem Auto in den Urlaub – Bußgelder und Verbote
Vorbei sind die Zeiten, in denen Autofahrer auf Urlaubsfahrt die Verkehrsregeln im Ausland großzügig auslegen konnten. Denn seit einem Jahr sorgt das „Gesetz über internationale Rechtshilfe“ dafür, dass deutsche Behörden auch bei Bußgeldbescheiden aus dem europäischen Ausland tätig werden. Und weil Rasen, Drängeln und zu viel Alkohol in den meisten Ländern vergleichsweise teuer ist, kann es ein böses Erwachen nach der Heimkehr geben. Neben den „Generalsünden“ im Straßenverkehr müssen in Europa aber auch eine Vielzahl spezieller Vorschriften beachtet werden. So gilt in Frankreich eine neue Regel, wonach ein Alkoholtester mit an Bord sein muss. TÜV SÜD hat die wichtigsten Tipps für regelgerechte Urlaubsfahrt zusammengestellt.
Diverse Abkommen und die Europäischen Verträge haben die Verkehrsregeln international schon weitgehend angeglichen. Dennoch gibt es nationale Besonderheiten. Die kann der Reisende nur im Vorfeld des Urlaubs klären. So wird in den meisten Ländern in Kreisverkehren anders gefahren als in Deutschland. Die äußerste, rechte Spur muss dabei bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Da kommt man schnell in brenzlige Situationen. Oder wer vorsichtshalber in Österreich an einer Kreuzung anhält, verzichtet automatisch auf seine eventuelle Vorfahrt. In Schweden darf ein Auto maximal fünf Tage an der gleichen (öffentlichen) Stelle geparkt sein. Im Nachbarland Norwegen ist das Rauchen am Steuer verboten und in Frankreich das Abschleppen von Fahrzeugen mit Privatwagen. Soweit nur einige Beispiele für die Vorgaben im Ausland. Dazu Eberhard Lang von TÜV SÜD: „Am besten vor der Abreise genau über die Verkehrsregeln in den Ländern informieren, die man bereist.“ Gute Quellen dafür sind das Internet, Reiseführer oder Automobilclubs. Eine Basisinformation bieten Schilder nach jedem Grenzübergang. Sie nennen die Höchstgeschwindigkeiten und meist auch Promillegrenze, Anschnallregeln oder die Lichtpflicht am Tag.
Alkohol:
Frankreich hat mit einer neuen Vorschrift in Sachen Alkohol am Steuer auf sich aufmerksam gemacht. Ab Juli muss in jedem Auto ein Alkoholtester vorhanden sein. Ist er das nicht, droht ein allerdings vergleichsweise mildes Bußgeld von elf Euro. Nach TÜV SÜD vorliegenden Informationen genügt eine einfache Pustetüte mit Röhrchen, um die neue Regelung zu erfüllen. Solche Einweg-Alkoholtester gibt es schon für rund einen Euro an Tankstellen in Frankreich oder der Grenzregion. Eberhard Lang warnt aber davor, die Anzeigegenauigkeit dieser Ballons zu überschätzen. „Sie zeigen letzten Endes nur an, dass man etwas getrunken hat.“ Mehr als 0,5 Promille kosten in Frankreich 750 Euro. Höher sind die Bußgelder bei Alkohol am Steuer in Irland (1.270 Euro), Polen (bis 1.300 Euro) und Großbritannien (bis zu 7.350 Euro). Dänemark nimmt nach dem übermäßigen Genuss von Tuborg oder Aquavit bis zu einem Monatsverdienst, kennt dabei aber einen Höchstbetrag. „Wichtig ist, dass nicht in allen Ländern 0,5 Promille erlaubt sind“, sagt Lang. Das gilt besonders in Osteuropa. So lassen beispielsweise Kroatien, Rumänien, die Slowakei, Tschechien und Ungarn gar keinen Alkohol am Steuer zu. Andere wie Norwegen, Polen oder Schweden schreiten schon bei 0,2 Promille ein.
Tempo:
Schnell kann schnell zu schnell sein. Die Polizei vieler Länder ist nicht sehr tolerant bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. So gewähren die Kontrolleure in manchen schwedischen Provinzen nur die Toleranz des Messgeräts. Darüber hinaus – und sei es nur mit einem km/h – werden mindestens 280 Euro fällig. Noch teurer ist – wie in allem – Norwegen mit Sätzen ab 400 Euro. Wer jetzt meint, im Süden seien Geschwindigkeitsüberschreitungen billiger, sollte einen Blick auf Spanien werfen. Zwischen 90 und 300 Euro kosten dort 20 Stundenkilometer zu viel. Italien nimmt dafür 150 Euro. Nur Griechenland verzichtet auch hier auf hohe Staatseinnahmen. 35 Euro werden für eine entsprechende Übertretung fällig. Auch dass der Osten billig sei, stimmt nur im Fall von Polen (ab 15 Euro) und Litauen (10 Euro). Schon Rumäniens Polizisten bitten bei 20 Kilometern pro Stunde zu viel mit mindestens 70 Euro zur Kasse. Die ungarischen Nachbarn bessern den klammen Staatshaushalt mit bis zu 240 Euro auf.
Rotlicht:
Vielen Deutschen gefällt, dass im Ausland oft Kreisverkehre die Ampeln ersetzen. Wenn aber doch ein Rotlicht den Verkehrsfluss aufhält, empfiehlt es sich vor allem in den skandinavischen Ländern rechtzeitig zu halten. Zwischen 140 Euro (Schweden) und 640 Euro (Norwegen) kann das Überfahren einer roten Ampel kosten. Generell sind wohl nur die baltischen Staaten und Polen mit 15 bis 20 Euro bei Rotlichtverstößen gnädiger als Deutschland. TÜV SÜD-Experte Lang weist darauf hin, dass in manchen Ländern die Gelbphase nicht nur kürzer ist als in Deutschland, sondern auch weniger ausgenutzt werden darf. Ähnliches gilt für das zu frühe Anfahren bei Rot/Gelb, das beispielsweise in Schweden wie das Fahren bei Rot geahndet wird.
Abstellen:
Parkverbotsschilder vermisst kaum jemand. Im Ausland stehen aber oftmals weniger davon als in Deutschland und trotzdem herrscht Parkverbot. So bedeutet in vielen Ländern eine durchgehende gelbe Linie am Bordstein Halteverbot. Ist sie unterbrochen, herrscht Parkverbot. Das kann man schnell übersehen. Besondere Vorsicht ist in Spanien angeraten, wo Parkverstöße bis zu 90 Euro kosten können. Und selbst Griechenland langt mit bis zu 65 Euro kräftig zu. Überraschend günstig ist Falschparken in Finnland, das mit 10 bis 40 Euro in etwa auf deutschem Niveau liegt.
Kommunizieren:
Mit einer Ausnahme ist am Steuer das Telefonieren mit dem Handy in der Hand überall verboten. In Italien kann ein so abgewickeltes Gespräch zum Beispiel 150 Euro kosten. Auch Belgien (100 Euro) und Holland (150 Euro) kennen hohe Bußgelder. Die Ausnahme ist übrigens Schweden. Telefonieren am Steuer gilt zwar als gefährlich und kann bei Unfällen belastend gewertet werden. Dabei ist es aber gleich, ob mit Fernsprecheinrichtung oder ohne. Ein Verbot gibt es nicht.
Überholen:
Ein langsamer Trecker im ländlichen Spanien oder ein 30 Jahre altes schleichendes Lastendreirad in der Toskana, ein Wohnmobil aus Ostwestfalen – manchmal wird die Geduld von Reisenden aus dem Autobahnland arg strapaziert. Kommt dann eine Gelegenheit, den Schleicher abzuhängen, steht doch glatt ein Überholverbotsschild am Straßenrand. Daran halten! Denn in Spanien kostet ein Verstoß zwischen 90 Euro und 300 Euro. Griechenland hat aus vielen Überholunfällen die Konsequenz gezogen und nimmt bis zu 355 Euro. Hierbei belegt das Land einen Spitzenplatz in Europa.
Licht und Sicht:
Die vergleichsweise große Toleranz deutscher Polizisten bei ausgefallenen Scheinwerfern findet man nicht überall – also am besten immer Ersatzlampen an Bord haben. Wo auch tagsüber mit Licht gefahren werden muss, ist natürlich auch ein Verstoß dagegen strafbar. Und an die Warnwesten denken: In vielen Ländern muss diese bei einer Panne getragen werden, aufgrund der vielen unterschiedlichen Regelungen und der teils drastischen Strafen empfiehlt es sich hier, für jeden Passagier eine Warnweste im Auto zu haben.
Übrigens: In Österreich muss die Warnweste bereits beim Aussteigen auf der Autobahn angelegt werden.
Quelle: Tüv-Süd – www.tuev-sued.de