Die Verkehrsbezeichnung von Lebensmitteln ist oft schwer zu finden, schlecht zu lesen und schwer verständlich. Das ergab eine bundesweite Untersuchung der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherschützer untersuchten insgesamt 119 gezielt ausgewählte Produkte hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnung, die klar und eindeutig sein soll und Käufer über wesentliche Zutaten sowie die charakteristischen Eigenschaften einer Ware informieren muss.
„Das Resultat unserer Erhebung ist ernüchternd“, so Silke Schwartau, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Lebensmittelanbieter geizen bei ihren Produkten nach wie vor mit den wichtigen Informationen.“
– Bei 14 Prozent der untersuchten Produkte wurden die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten. Vier Lebensmittel hatten gar keine Verkehrsbezeichnung, zum Beispiel ein „Emuesli“, bei dem die Art des Produkts nicht zu erkennen ist.
– 44 Prozent der Verkehrsbezeichnungen waren beschönigend. Sie täuschten eine höhere Produktqualität vor, so zum Beispiel ein „Asia Nudelsnack Typ Ente“, der kein Entenfleisch, sondern nur Aroma enthält. 29 Prozent der Lebensmittel wiederum trugen eine Verkehrsbezeichnung, die nicht aussagekräftig oder nicht eindeutig war wie ein „Bistro Baguette Diavolo“, bei dem die wesentlichen Bestandteile des Lebensmittels nicht erwähnt werden.
– In 27 Prozent der Fälle gab es deutliche Diskrepanzen zwischen dem Produktnamen und der Verkehrsbezeichnung. So ist beispielsweise die „Feinste Beerenauslese“ ein mit Waldbeergeschmack aromatisierter Früchtetee.
– Auf 63 Prozent der Verpackungen muteten die Hersteller den Verbrauchern eine aufwändige Suche zu, da sich die Verkehrsbezeichnung nicht auf der Vorderseite befand. Bei 25 Prozent war sie beispielsweise im Falz versteckt oder sie ging zwischen vielen verschiedenen Sprachen unter. – In je 27 Prozent der Fälle war die Schriftgröße der Bezeichnung mit weniger als 1,2 Millimetern viel zu klein oder nicht gut lesbar hervorgehoben. Zusätzlich erschwerten bei 8 Prozent der Lebensmittel z.B. glänzende Etiketten oder schlechte Kontraste ihre Lesbarkeit.
Damit die Verkehrsbezeichnung für Verbraucher tatsächlich eine Einkaufshilfe sein kann, müssen Gesetzgeber und Hersteller dringend nachbessern. „Die Bezeichnung gehört prominent auf die Vorderseite einer Verpackung. Sie sollte durch größere Schriften und eine kontrastreichere Darstellung besser lesbar sein und die tatsächliche Produktzusammensetzung widerspiegeln. Wenn Aroma drin steckt, muss auch ,mit Aroma’ oder ,aromatisiert’ in der Verkehrsbezeichnung stehen“, fasst Schwartau die Forderungen der Verbraucherzentralen zusammen.
Die ausführlichen Untersuchungsergebnisse und eine Übersicht ausgewählter Produkte mit Abbildungen können von der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg www.vzhh.de heruntergeladen werden.
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