Rückruf: Stromschlaggefahr bei LED Glühbirne
Bei dieser LED Glühbirne besteht Lebensgefahr durch freiliegende stromführende Teile. Fehlende Kennzeichnungen und Konformitätserklärungen sind ebenfalls beanstandet worden.
Verbraucher sollten beim Kauf solcher Leutmittel unbedingt auf das CE Zeichen achten. Zusätzlich sollte ein GS-Zeichen vorhanden sein, um negative Überaschungen zu vermeiden und die Sicherheit beim Betrieb der Lampen zu gewährleisten.
Leuchtmittel sollten auch immer über eine Abdeckung der eigentlichen Lichtquelle verfügen.
Sollten Sie in Besitz dieses Produktes sein, sollten sie dieses NICHT weiterverwenden! Trennen sie zum entfernen der Glühbirne die Lampe vom Stromnetz, indem die entweder die Sicherung herausnehmen oder den Stecker ziehen..
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht aktuell eine Information zu folgendem Produkt
Rapex Wochenmeldung – Report 16 vom 20.04.2012 |
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
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Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex