Migros ruft zuckerfreie Bonherba-Kräuterbonbons zurück
Die Migros ruft Bonherba-Kräuterbonbons classique, gefüllt „zuckerfrei“ (Artikel-Nr. 1010.816) zurück. Die betroffenen Bonbons in den Beuteln mit der Chargen-Nr. L1654 enthalten Zucker, was bei Diabetikern zu einer Gesundheitsgefährdung führen könnte.
Durch einen Produktionsfehler beim Abpacken der gezuckerten Kräuterbonbons Bonherba gelangte ein Teil der Bonbons in falsche Verpackungen, die als „ zuckerfrei“ deklariert sind. Für Diabetiker kann diese Verwechslung eine gesundheitliche Gefährdung darstellen, wenn anstelle von vermeintlich zuckerfreien Bonbons gezuckerte gegessen werden.
Die Migros bittet Diabetiker, welche die Bonbons in der Zeit zwischen dem 7. März und dem 24. April gekauft haben, nicht zu essen. Die betroffenen Bonherba-Bonbons (Artikel-Nr. 1010.816) im Beutel zu 150 g sind mit der Chargen-Nr. L1654 und dem Datum 22.8.2012 gekennzeichnet. Die Beutel können gegen Rückerstattung des Kaufpreises (Fr. 3.60) in jede Migros-Filialen zurückgebracht werden.
Nichtdiabetiker können diese Bonbons bedenkenlos konsumieren. Die Qualität der Bonbons ist einwandfrei.