Rückruf: Ankleide Puppe enthält verbotene Weichmacher
In diesem Puppen-Ankleide-Set wurden für Spielzeuge nicht zugelassene Weichmacher in teilweise hohen Konzentrationen gefunden.
Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen.
Alternativen zu Weichmachern aus der Gruppe der Phthalate, können nur bei gleichzeitiger Neuoptimierung physikalischer und chemischer Eigenschaften eingesetzt werden, eine einfache Austauschsubstanz existiert nicht
Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden.
Dieser Rückruf steht wahrscheinlich in Zusammenhang der erst vor kurzem durchgeführten Untersuchungen zu Weichmachern in Puppen des Hessischen Landeslabors
Hessisches Landeslabor: Verbotene Weichmacher in Spielpuppen gefunden
Hessisches Landeslabor untersuchte Ware aus China Spielzeug wird gerade vor Festen wie Ostern verstärkt gekauft und an Kinder verschenkt. „In den vergangenen Monaten sind in Europa vermehrt Spielpuppen aus PVC aufgefallen, die verbotene Weichmacher enthielten.
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht aktuell eine Information zu folgendem Produkt
Rapex Wochenmeldung – Report 16 vom 20.04.2012 |
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
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