Rückruf: Arbeitshandschuhe von Ulith mit krebserregendem Azofarbstoff

Bei diesen Arbeitshandschuhen von Ulith besteht Gesundheitsgefahr durch Azofarbstoffe in beträchtlicher Konzentration. Der bedenkliche Azofarbstoff 4-Aminoazobenzol wurde in den gelben Nähten der Handschuhe festgestellt.

4-Aminoazobenzol ist stark cancerogen ist und steht darüber hinaus im Verdacht, mutagen zu sein. Der Import und Vertrieb von Bedarfsgegenständen, die die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist in der EU verboten.

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Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht aktuell eine Information zu folgendem Produkt

 
Rapex Wochenmeldung – Report 15 vom 13.04.2012
 
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht
 
   
Rapex Nummer: 6 0569/12
   
Meldendes Land: Deutschland
   
Herkunftsland: China
   
Kategorie: Schutzausrüstung
   
Produkt: Arbeitshandschuhe
   
Marke: Ulith
   
Beschreibung: Arbeitshandschuhe aus schwarzem Stoff mit elastischen Bündchen; Handflächenbereich und Finger mit Schutz- / Gummibelag, Manschetten mit gelben Säumen. Größe 9.
   
Typ / Artikel-Nr.: Art.Nr.: 805,696 – 70,  Charge 121112
   
Barcode: unbekannt
   
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 4025648056994
   
Art der Gefährdung: Chemisch / Azofarbstoff
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil die gelben Nähten der Handschuhe den Azofarbstoff 4-Aminoazobenzol in einer Konzentration von 138 mg / kg enthält
   
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf durch den Importeur
   
Vorfälle: unbekannt
   
Entspricht nicht : der Reach-Verordnung
   

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex