Die Kinder müssen auf Insulin angewiesen sein und im Antrag ihren Therapie-Aufwand nachweisen, etwa durch ein Tagebuch.
Für jüngere Kinder gilt der Ausweis zunächst bis zum Ende des 10. Lebensjahres, danach muss er bis zum 20. Lebensjahr alle fünf Jahre verlängert werden.
Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ 4/2012 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“
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