„Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind damit deutlich besser vor Kostenfallen im Netz geschützt. Mit den neuen Regelungen sorgen wir für mehr Transparenz und Sicherheit bei Internet-Angeboten“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Freitag in Berlin. So muss ein Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher künftig unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – wie zum Beispiel den Preis – informieren. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande.
In der Vergangenheit hatten Anbieter die Verbraucher immer wieder mit trickreich gestalteten, scheinbar kostenfreien Internetangeboten zum Abschluss von teuren Verträgen verleitet. „Mit den neuen Regelungen ist Nepp und Betrug im Netz eine klare Grenze gesetzt. Wir schieben den illegalen Auswüchsen im Internet einen Riegel vor“, sagte Aigner.
Mit Blick auf das jüngste Ranking der Europäischen Kommission zum Verbraucherschutzniveau in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten betonte die Ministerin, dass Deutschland als eines der Länder mit den besten Bedingungen für Verbraucher und dem höchsten Verbrauchervertrauen in Europa genannt werde: „Dieses hohe Schutzniveau führen wir mit dem neuen Gesetz gegen Internet-Kostenfallen fort. Hier wurde ein wichtiger Schutzmechanismus aus der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist realisiert. Wir werden die Entwicklungen im Internethandel weiter aufmerksam beobachten. Sollte sich weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf zeigen, werden wir reagieren“, sagte Aigner.
Klappkarte des BMELV zum Ausdrucken und „Immer-dabei-haben“:
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