Warnung vor unsicheren Schneidwerkzeugen für Freischneider und Motorsensen
Mit den ersten wärmeren Tagen stehen vielerorts auch größere Gartenarbeiten an. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz rät in diesem Zusammenhang dringend vom Kauf und der Verwendung von sogenannten „schlegelartigen Schneidwerkzeugen“ für Freischneider und Motorsensen ab. Nach den Feststellungen der Marktüberwachungsbehörden ist die Verwendung mit einem ernsten Risiko für Benutzer und unbeteiligte Personen verbunden. Solche Anbauteile mit schlegelartigen Schneidwerkzeugen werden von Drittanbietern für die genannten tragbaren Geräte angeboten.
Bei Freischneidern und Motorsensen handelt es sich um tragbare handgeführte Gartengeräte, die zum Schneiden von Gras, Unkraut, Gestrüpp, kleinen Bäumen und ähnlicher Vegetation verwendet werden. An diesen Geräten können je nach Verwendungszweck unterschiedliche Schneidwerkzeuge montiert werden. Schlegelartige Schneidwerkzeuge bestehen aus mehreren Metallteilen, wie Ketten, Messern oder Bürsten, die mit einem Drehkopf verbunden sind. Bei der Verwendung dieser Schneidwerkzeuge besteht das Risiko des Bruchs. Dabei können Teile des gebrochenen Schneidwerkzeuges herausgeschleudert werden und den Benutzer oder unbeteiligte Personen erheblich oder gar lebensbedrohlich verletzen. Aus diesem Grund wurde der Verkauf dieser Schneidwerkzeuge für Freischneider und Motorsensen europaweit untersagt.
Da allerdings nicht auszuschließen ist, dass Schneidwerkzeuge dieser Bauart insbesondere im Internet noch immer zum Verkauf angeboten werden, rät die Verbrauchschutzbehörde dringend davon ab, diese zu erwerben oder zu verwenden.
Der Beschluss der Europäischen Kommission zum Verbot des Inverkehrbringens von schlegelartigen Schneidwerkzeugen für tragbare handgeführte Freischneider/Motorsensen ist zudem online unter LINK einsehbar.