Irrtümer beim Fahrradfahren: Finanztest sagt, welche Regeln wirklich gelten

Radfahrer gehören auf den Radweg? Falsch! Den Radweg müssen sie nur benutzen, wenn er ausdrücklich durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet ist. Ansonsten sollten Radler zu ihrer eigenen Sicherheit besser auf der Straße fahren, weil Autofahrer sie dort besser sehen. Diesen und weitere Irrtümer rund ums Radfahren klärt die Zeitschrift Finanztest in ihrer April-Ausgabe auf.

Wer betrunken Fahrrad fährt, verliert seinen Führerschein! Auch diese Annahme ist falsch. Nur wer mit mehr als 1,6 Promille Rad fährt, muss um seinen Lappen fürchten. Entgegen der landläufigen Meinung haben Radler auch keine Mitschuld an einem Unfall, wenn sie keinen Helm tragen. Der Irrtum hält sich hartnäckig, weil manche Richter die Schadensersatzansprüche von Radfahrern mindern, wenn die Kopfverletzung des Radlers durch das Tragen des Helms weniger schlimm ausgefallen wäre. In so einem Fall bekommt der Radler zwar weniger Geld, für die Schuldfrage ist der Helm aber nicht relevant.

Auch dass Fahrradfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen, während der Fahrt keine Musik hören dürfen oder keinen Hund an der Leine führen sollen, stimmt nicht. All das ist erlaubt, solange es niemanden gefährdet oder behindert. Verboten ist es hingegen, freihändig zu fahren, Kinder ohne Fahrradsitz auf dem Gepäckträger mitzunehmen oder auf dem linken Radweg zu fahren, wenn es rechts keinen gibt. Ein Bußgeldkatalog für Radfahrer mit Strafen von 5 bis zu 350 Euro findet sich ebenfalls in Finanztest.

Der ausführliche Artikel “Irrtümer ums Radfahren“ ist in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de veröffentlicht.

 

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