Zwar ist die Produktion und Vermarktung von Eiern aus herkömmlichen Legebatterien in Europa seit Beginn dieses Jahres verboten. Deutsche Betriebe haben zwischenzeitlich auf Bodenhaltung oder in geringerem Umfang auch auf ausgestaltete Käfige umgestellt. Aber etliche Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Frankreich, Polen oder Belgien ignorieren diese Vorgaben und produzieren weiterhin Eier in klassischer Käfighaltung. Diese können so weiterhin in verarbeiteten Produkten landen. „Die bestehende Kennzeichnungslücke ist der Grund dafür, dass immer noch große Mengen Käfigeier verwendet werden. Und dies, obwohl Verbraucher sie mehrheitlich ablehnen”, kritisiert Susanne Umbach, Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale.
Die sogenannten ausgestalteten Käfige, in denen Hennen in Gruppen gehalten werden und geringfügig mehr Platz haben als in den klassischen Käfigen, werden in Europa derzeit toleriert. Trotz artgerechter Elemente wie Sitzstangen, Einstreufläche und einem Nest werden aber auch diese Käfige den Anforderungen des Tierschutzes nicht gerecht. Das Bundesverfassungsgericht kam ebenfalls zu dem Urteil, dass diese Kleingruppenhaltung nicht gesetzeskonform ist. Die Verbraucher-zentrale begrüßt daher den aktuellen Bundesratsbeschluss für einen rascheren Ausstieg aus der Käfighaltung bis 2023, der durch die Initiative der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustande gekommen ist.
Fragen rund um das Thema Eierkennzeichnung beantwortet die Ernährungsberatung der Verbraucherzentrale auch telefonisch montags von 9 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 01805 60 75 60 30 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz; max. 0,42 Euro aus den Mobilfunknetzen).
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
www.verbraucherzentrale-rlp.de
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