Giftcocktail: Chrom VI und Azofarbstoff in Handschuhen von Infinity-Man

Diese schwarzen Herrenhandschuhe von Infinity-Man enthalten nicht nur Chrom VI in erheblichen Konzentrationen. Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein hohes allergenes Potential.

Auch der Dispersionsfarbstoff Orange 37 – ein Azofarbstoff ist in hohen Konzentrationen gefunden worden die ein sensibilisierendes Potential besitzen und können, wenn sie nicht farbecht fixiert sind, durch Schweiß aus dem Textilgewebe herausgelöst werden.

Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen zählt Chrom (VI) zu den wichtigsten Allergenen. Seine Allergie auslösende Wirkung bei Kontakt mit der Haut ist seit langem bekannt. Für die Betroffenen hilft dann nur, jeden Kontakt mit dem Allergie auslösenden Stoff zu vermeiden. Allerdings ist dies ist nicht immer möglich, da Verbraucher Chrom (VI)-Rückstände nicht erkennen können.

Chrom (VI) ist in vielen Gegenständen des täglichen Bedarfs enthalten: in Farbmitteln für Textilien, Farben und Lacken, Holzschutzmitteln und Lederwaren. Letztere stellen eine der wesentlichen Ursachen für die Sensibilisierung gegenüber Chrom (VI) und der Erkrankung an allergischen Hautekzemen dar. Verbraucher können vor allem durch das Tragen von Lederbändern für Armbanduhren, das Barfußtragen von Lederschuhen oder über Lederhandschuhe mit Chrom (VI) in Kontakt kommen.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht aktuell eine Information zu folgendem Produkt

 
Rapex Wochenmeldung – Report 11 vom 16.03.2012
 
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht
 
   
Rapex Nummer: 5 0438/12
   
Meldendes Land: Deutschland
   
Herkunftsland: China
   
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
   
Produkt: Handschuhe aus Leder
   
Marke: Infinity-Man
   
Beschreibung: Schwarze Wildleder Handschuhe mit Gummizug um das Handgelenk, mit schwarzem Stoff ausgeschlagen, Größe L
   
Typ / Artikel-Nr.: Auftrag: 9885500
   
Barcode: 2 000000713946
   
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
   
Art der Gefährdung: unbekannt
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil verschiedene Teile des Handschuhleders 16,5-35,2 mg / kg Chrom (VI) enthalten. Chrom (VI) wird als sensibilisierend eingestuft und kann allergische Reaktionen auslösen.
Außerdem wurde der Dispersionsfarbstoff Orange 37 in der Auskleidung festgestellt in einer Menge von 385,8 mg / kg. Dieser Dispersionsfarbstoff hat allergenes Potential
   
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt
   
Vorfälle: unbekannt
   
Entspricht nicht : unbekannt
   

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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