Lieber natürlich – Unter 16-Jährige sollen aus gesundheitsgründen auf Haarefärben verzichten

Haarfärbemittel enthalten gesundheitlich bedenkliche Substanzen. Deshalb müssen Jugendliche unter 16 Jahren in Zukunft darauf verzichten, berichtet die „Apotheken Umschau“. Die EU hat die Hersteller verpflichtet, entsprechende Hinweise auf die Verpackungen zu drucken

Zwei von drei Haarfärbemitteln enthalten die Chemikalie PPD, die Allergien, Hautausschläge und Schwellungen im Gesicht und am Haaransatz auslösen kann.

Ausführliche Infos über die Gefahren beim Haarefärben finden Sie unter www.apotheken-umschau.de/Haare/Wie-sicher-ist-Haarefaerben-59767.html

Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 3/2012 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

 

Weitere Informationen zu PPD
Die Phenylendiamine (auch Diaminobenzole) sind chemische Verbindungen aus der Gruppe der aromatischen Diamine und ein wichtiges Ausgangsprodukt für viele organische Verbindungen. Aufgrund seiner färbenden Eigenschaften finden p-Phenylendiamin und einige seiner Derivate in Kosmetika Verwendung. Vermutlich beruhen viele allergische Reaktionen bei Friseuren auf dem Kontakt mit diesem Farbstoff. p-Phenylendiamin wird zu den Allergenen gezählt, da es bei Hautkontakt zu Reizungen und zur Sensibilisierung führen kann. Ferner wird diese Chemikalie auch als Fixiermittel bei Henna-Tattoos in einigen Urlaubsorten verwendet (wikipedia.de)

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Warnung vor Henna-Haarfarben die p-Phenylendiamin (PPD) oder 2-Nitro-PPD enthalten

Solche Produkte wurden unsererseits bisher nur in sogenannten Asialäden angetroffen; es ist aber nicht auszuschließen, dass sie z.B. auch über das Internet vermarktet werden. Die Produkte entsprechen nicht den kosmetikrechtlichen Vorgaben und wurden von uns als gesundheitsschädlich beanstandet. Sie dürfen daher nicht in den Verkehr gebracht werden