Babysitter - Bild: Unfallkasse Hessen

Endlich einmal wieder ins Kino oder Essen gehen – Eltern brauchen und genießen solche Auszeiten ganz besonders. Noch entspannter sind diese Stunden, wenn ein lieber und zuverlässiger Babysitter das Kind betreut. Was Eltern dann noch wissen sollten: Sobald sie einen Babysitter einsetzen, sind sie Arbeitgeber. Sie müssen den Babysitter deshalb auch zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.

Das gilt selbst dann, wenn der Babysitter nur ab und zu abends auf die Kinder aufpasst und dafür ein paar Euro bekommt. Eltern, die diese Anmeldung versäumen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen, falls dem Babysitter ein Unfall passiert. Darauf weist die Unfallkasse Hessen hin.

 

Minijobzentrale oder Unfallkasse?

Verdient der Babysitter weniger als 400 Euro pro Monat („geringfügige Beschäftigung“), muss er bei der Minijobzentrale angemeldet werden (www.minijob-zentrale.de). Für Babysitter, die dank zum Beispiel weiterer Jobs mehr als 400 Euro verdienen, ist die regional zuständige Unfallkasse die richtige Adresse; für Arbeitgeber in Hessen ist dies die Unfallkasse Hessen. Versichert sind alle Unfälle, die während der Tätigkeit oder auf den direkt mit ihr verbundenen Wegen passieren.

 

Sicher Babysitten – klare Absprachen 

Ein schöner Abend sollte nicht jäh mit einem Unfall enden. Deshalb, so die Unfallkasse, sollten Babysitter mindestens zehn Minuten vor der vereinbarten Zeit bei der Familie sein, um sich alles zeigen oder sich auf den aktuellen Stand bringen zu lassen. Die Eltern sollten auf jeden Fall ein paar Euros für den Notfall und eine Telefonnummer hinterlassen, unter der sie erreichbar sind. Der Babysitter muss auch wissen, wo der Medikamentenschrank und die Pflaster sind. Ist das Kind krank oder zahnt, müssen Babysitter und Eltern genau absprechen, welche Medikamente der Babysitter gibt und wann er lieber die Eltern anruft, damit sie nach Hause zurückkehren.

Quelle: Unfallkasse Hessen – Bild: Unfallkasse Hessen    

Übersicht der Unfallkassen in den Bundesländern

       
Baden-Württemberg
www.uk-bw.de
Bayern
www.kuvb.de
Berlin
www.unfallkasse-berlin.de
Brandenburg
www.ukbb.de
Bremen
www.unfallkasse.bremen.de
Hamburg
www.uk-nord.de
Hessen
www.ukh.de
Mecklenburg-Vorpommern
www.uk-mv.de
Niedersachsen
www.lukn.de
Nordrhein-Westfahlen
www.unfallkasse-nrw.de
Rheinland-Pfalz
www.ukrlp.de
Saarland
www.uks.de
Schleswig-Holstein
www.uk-nord.de
Thüringen
www.ukt.de
Sachsen
www.unfallkassesachsen.de
Sachsen-Anhalt
www.ukst.de

  

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