Categories: Kindersicherheit

Bubble Teas – Verschluckungsgefahr für Kleinkinder

Knallbunt, supersüß und hochgefährlich: Bubble Tea, der vor allem in deutschen Großstädten inzwischen überall in speziellen Läden und Lokalen verkauft wird, kann für Kleinkinder gefährlich werden. Das Modegetränk enthält erdnussgroße Stärkekügelchen (Bubbles), die zusammen mit dem Tee über einen dicken Strohhalm aufgesogen werden. „Die Kügelchen haben eine kaugummiartige Konsistenz, sie lassen sich nicht zerbeißen, sie gleiten sehr schnell in den Mund und weiter. Kleinkinder, die sie über den dicken Strohhalm aufsaugen, können sich daher leicht daran „verschlucken“ – leichter noch als an den für Kleinkinder ebenfalls hochgefährlichen Erdnüssen.

Bild: Liwe-photos Photography – http://liwe-photos.jimdo.com/

Geraten die Kügelchen  über die Luftröhre in die Lunge, können sie zu einer Lungenentzündung oder sogar zu einem Lungenkollaps führen,“ so Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), heute in Köln.

Auch der Leiter der Kinderumwelt gGmbH in Osnabrück, Prof. von Karl Ernst Mühlendahl, warnt vor den Bubbles: “Die kleinen Kugeln im Tee können für Kleinkinder lebensgefährlich werden. Wir warnen daher Eltern dringend davor, ihren Kleinkindern Bubble-Tea zu geben!

 

Vorgehen bei Verdacht auf Bubble-Aspiration

Dr. med. Wolfram Hartmann: „Eine plötzliche Hustenattacke nach dem Trinken gibt einen wichtigen Hinweis. Atemnot kann, muss aber nicht vorhanden sein. Eltern sollten ihr Kind dann möglichst umgehend mit dem Notarzt ins Krankenhaus bringen. Dort wird eine Bronchoskopie veranlasst, da andernfalls die Komplikationsrate steigt.“

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert die zuständigen Behörden auf, Kleinkinder vor Bubble Tea wirksam zu schützen. Dr. med Wolfram Hartmann: „Die Verkehrsfähigkeit von Bubble-Teas ist zumindest für Kleinkinder nicht gegeben. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und die Landesministerien sollten darauf dringen, dass Warnhinweise auf den Bubble-Tea-Bechern, auf den Verpackungen und in den Läden stehen.“

 

BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V. 
www.kinderaerzte-im-netz.de

Bild:  liwe-photos Photography – Liwe-photos Photography

Bubble Tea

Bubble Tea, auch bekannt unter dem Namen Pearl Milk Tea, ist ein Getränk auf der Basis von gesüßtem grünem oder schwarzem Tee, das mit Milch und Fruchtsirup versetzt und wie ein Milchshake zubereitet wird. Die Besonderheit dieses Getränks, das mit Trinkhalm getrunken wird, besteht in zugesetzten farbigen Kügelchen aus Tapioka oder einer anderen Speisestärke. Es ist vor allem in Taiwan, China und Südostasien sehr beliebt, aber seit einiger Zeit auch in den USA und in Australien. Inzwischen gibt es auch einige Läden in Deutschland und Österreich, die das Getränk anbieten. Meistens wird Bubble Tea mit Eis kalt serviert, es gibt aber auch warme Varianten und seit einiger Zeit auch einen Bubble Coffee.   Mittlerweile gibt es das Getränk in zahlreichen Geschmacksrichtungen, in Taiwan wird häufig süße Kondensmilch und Honig hinzugefügt. Die Tapiokakugeln werden etwa 25 Minuten lang gekocht, bis sie eine kaugummiähnliche Konsistenz haben. Da die Stärke geschmacklos ist, werden die fertigen Kügelchen in eine Zuckerlösung getaucht. Sie werden dann mit dem Strohhalm aufgesaugt. Bubble Tea hat in Asien und in den USA mittlerweile einen gewissen Kultstatus.

Sonstiges   Im Mai 2011 hat das Gesundheitsministerium der Republik China festgestellt, dass die Firma Yu Sheng Chemical Co. seit zwei Jahrzehnten den Weichmacher DEHP in einigen Produkten wie Sirups, die auch Verwendung bei der Herstellung von Bubble Tea und anderen Erfrischungsgetränken in China Verwendung finden, einsetzt. DEHP wurde z.B. in Erdbeersirup gefunden.   Im neuesten Entwurf der RL 2002/95/EG RoHS wurde DEHP in das Stoffverbot aufgenommen. In der EU-Verordnung Nr. 143/2011 vom 17. Februar 2011 wurde DEHP als reproduktionstoxisch klassifiziert und der 21. Januar 2015 als Datum festgelegt, von dem ab das Inverkehrbringen und der Gebrauch der Substanz ohne Zulassung verboten ist.

Mehr bei wikipedia.de > http://de.wikipedia.org/wiki/Bubble_Tea

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