Hartmann bezieht sich auf die am 9.2. im deutschen Bundestag beschlossene Regelung, wonach demnächst auch Mumps, Windpocken und Keuchhusten meldepflichtig sind. Der Bundestag entsprach mit dieser Entscheidung, die als Zusatz in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen wurde, der Neuregelung internationaler Gesundheitsvorschriften, die von der WHO als Instrument zur Verhinderung grenzüberschreitender Erkrankungen entwickelt wurden.
In Zukunft werden nicht nur die manifeste Erkrankung, sondern bereits der Krankheitsverdacht innerhalb weniger Tage an die Gesundheitsämter gemeldet, die wiederum die Erkrankungsmeldung an das Robert-Koch-Institut (RKI) weitergeben.
„Durch das schnelle Meldeverfahren können wir in den Regionen und Bereichen, in denen offenbar nicht ausreichend geimpft wurde, durch rasche Impfmaßnahmen gegenwirken“, erläutert Hartmann.
BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V.
www.kinderaerzte-im-netz.de
Die Art, wie Menschen ihren Urlaub planen, verändert sich ständig. Verschiedene Faktoren spielen bei der…
Eine große Mehrheit der Deutschen spricht sich für ein Verbot von Handys an Schulen aus.…
Alnatura informiert über den Rückruf der Alnatura Kartoffelchips Meersalz im 125g Beutel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum:…
Seit über 20 Jahren schützt die EU-Fluggastrechte-Verordnung Passagiere bei Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderung. Immer wieder…
Im dynamischen und lebendigen Stadtteil Kreuzberg bietet Immo Clean seit vielen Jahren erstklassige Reinigungsdienstleistungen an.…
Alnatura hat einen Rückruf für den Tiefkühlartikel Alnatura Rahmspinat mit der Chargen-/Lotnummer L240924 N3 gestartet.…