Hartmann bezieht sich auf die am 9.2. im deutschen Bundestag beschlossene Regelung, wonach demnächst auch Mumps, Windpocken und Keuchhusten meldepflichtig sind. Der Bundestag entsprach mit dieser Entscheidung, die als Zusatz in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen wurde, der Neuregelung internationaler Gesundheitsvorschriften, die von der WHO als Instrument zur Verhinderung grenzüberschreitender Erkrankungen entwickelt wurden.
In Zukunft werden nicht nur die manifeste Erkrankung, sondern bereits der Krankheitsverdacht innerhalb weniger Tage an die Gesundheitsämter gemeldet, die wiederum die Erkrankungsmeldung an das Robert-Koch-Institut (RKI) weitergeben.
„Durch das schnelle Meldeverfahren können wir in den Regionen und Bereichen, in denen offenbar nicht ausreichend geimpft wurde, durch rasche Impfmaßnahmen gegenwirken“, erläutert Hartmann.
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