„Der Skandal um die ekelhaften Zustände in der bayerischen Großbäckerei Müller-Brot zeigt: Behörden müssen glasklar verpflichtet werden, Verbraucher über Gammelfleisch-Funde und Ekel-Lebensmittel zu informieren. Solange Ämter die Verbraucher laut Gesetz nur informieren „sollen“, aber nicht „müssen“, behalten sie ihr Wissen für sich. Das haben die bayerischen Behörden gerade wieder bewiesen.
Ahnungslose Verbraucher haben seit März 2010 mehr als 640 Millionen Brötchen und 45 Millionen Brotlaibe von Müller Brot gegessen, während bayerische Beamte wegen Mäusekot und Kakerlaken in der Großbäckerei ein und aus gingen.
Die heute vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen im Verbraucherinformationsgesetz und in § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ändern an einer Geheimiskrämerei der Behörden wie im Fall Müller-Brot nichts. Auch in Zukunft können Beamte entscheiden, ob sie die Verbraucher bei ekelerregenden Zuständen wie Gammelfleisch informieren – oder eben nicht. Heute hätte der Bundesrat dafür sorgen müssen, dass die Behörden ohne Wenn und Aber zur Information der Öffentlichkeit verpflichtet werden.
Doch Bund und Länder nehmen weiterhin in Kauf, dass den Bürgern ekelige Ware unter den Augen der Behörden untergejubelt wird. Das ist Politik a la Gammelfleisch – sie stinkt zum Himmel.“
foodwatch – www.foodwatch.de
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