Testergebnisse
Die Tester der AK haben in drei Geschäften im Burgenland und bei vier auf Faschingsmasken spezialisierten Internet-Shops insgesamt 8 der beliebten „Gummi-Masken“ eingekauft und dem Umweltbundesamt zur Analyse übergeben. Die Produkte wurden auf CKW (potentielles Lösemittel in der Produktion), PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), Phthalate (Kunststoffweichmacher) sowie Nonylphenol (für die Herstellung von Kunststoffen, Textilien und Leder) untersucht. 5 Masken waren diesbezüglich unauffällig und somit gesundheitlich unbedenklich.
3 Produkte wiesen jedoch Auffälligkeiten auf:
In diesen 3 Masken wurden hohe Konzentrationen an Schadstoffen gefunden, die sowohl für die menschliche Gesundheit bedenklich sind als auch schädliche umweltrelevante Effekte haben:
In beiden beim Internet-Shop PartyPaket.de gekauften Masken, „Jar Jar Binks“ und „Troll mit Haaren und Hut“ konnten Nonylphenol-Konzentrationen im 2- und 3-stelligen mg-Bereich pro kg Produkt gemessen werden.
In der Star-Wars-Maske „Jar Jar Binks“ wurden zusätzlich 2 Phthalate gefunden.
Ein Artikel, eine Schweinskopf-Maske, die im Internet auf Faschingslaune.de gekauft wurde, war auffällig aufgrund der Verunreinigung durch Naphthalin.
Zur Wirkung der gefundenen Schadstoffe:
Nonylphenol (NP) beeinflusst das Hormonsystem und steht in Verdacht, die Fortpflanzungs-fähigkeit zu beeinflussen sowie das Kind im Mutterleib zu schädigen. Außerdem hat Nonylphenol bedenkliche Auswirkungen auf die Umwelt. Um diesen Effekten Rechnung zu tragen, wird derzeit auf EU-Ebene eine Beschränkung für NP in Textilien und Leder diskutiert. Nach derzeitigem Stand ist für Textilien bereits ein Grenzwert für die Produktzertifizierung nach OEKO-TEX® Standard 100 von 100 ppm festgelegt. Weiters werden im Handel bereits jetzt schon bestimmte freiwillige Grenzwerte durchgesetzt: Dementsprechend wären Textil- und Lederwaren mit dem in einer Maske gefundenen Wert von 390 mg/kg beispielsweise in Deutschland nicht mehr marktfähig, da der Grenzwert von 30 mg/kg um mehr als das 10fache überschritten ist. Eine andere Maske zeigt mit knapp 20 mg/kg auch eine deutliche Konzentration dieses Schadstoffes. Die beiden gefundenen Phthalate dienen als Weichmacher in Kunststoffen und sind derzeit im Chemikalienrecht nur für spezielle Spielwaren ab einem Gehalt von 0,1% verboten. Sie gehören einer Gruppe von Phthalaten an, die statt der noch gefährlicheren bereits beschränkten Phthalate eingesetzt werden. Phthalate gehören generell einer Gruppe von Substanzen an, die u.a. verschieden starke reproduktionstoxische und umweltgefährliche Effekte zeigen. Da die schädlichen Effekte aber noch nicht beschrieben sind, ist eines der untersuchten Produkte, die Jar Jar Binks-Maske, mit einem Gehalt an 32% des Phthalats als bedenklich anzusehen. Naphthalin, ein PAK, steht im Verdacht, krebserzeugend zu sein und ist schädlich für die Umwelt. Das Zeichen für geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) verlangt die Einhaltung des Höchstgehaltes von PAKs von 10 mg/kg für jene Stoffe, die länger als 30 Sekunden mit der Haut in Berührung kommen. Der gefundene Analysenwert liegt mit 110 mg/kg deutlich über diesem Grenzwert.
Zur Problematik der Ergebnisse:
Obwohl keines der getesteten Produkte eine gesetzliche Vorgabe verletzt, sind die Ergebnisse des Tests als nicht zufriedenstellend anzusehen. Prinzipiell sollten weder krebserzeugende, noch reproduktionstoxische, hormonell wirksame oder umweltschädliche Stoffe in Konsumentenprodukten vorliegen. „Der längere Hautkontakt beim Tragen von Faschingsmasken verbunden mit Schweißbildung kann die Aufnahme von Substanzen durch die Haut begünstigen. Der Einsatz der gefundenen Schadstoffe in Verbraucherprodukten ist nach dem Stand der Technik vermeidbar. In jedem Fall sollte für diese das Prinzip ´so wenig wie technisch möglich´ gelten“, erläutert Dr. Sabine Cladrowa, Leiterin der Abteilung Chemikalien im Umweltbundesamt. Dr. Eva Schreiber von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland kritisiert, dass der aktuelle Test erneut zeige, dass sich Konsumenten nicht darauf verlassen können, dass Produkte, die noch dazu direkt auf der Haut getragen werden, frei von Schadstoffen sind. „Auch wenn bei diesem Test gesetzliche Grenzwerte nicht überschritten wurden, sind sowohl die Hersteller als auch die Vertreiber dieser Produkte gefordert, dafür zu sorgen, dass nur unbedenkliche Produkte in den Handel kommen. „Stoffe, die die Gesundheit gefährden, haben in Verbraucherprodukten nichts verloren“, so Schreiber.
Statt verstärkt auf die Kontrolle von Fertigungsprozessen und Produkten zu setzen, investiert man offenbar viel Energie in Umgehungsstrategien. „Es ist zu beobachten, dass Hersteller durchaus kreativ sind, wenn dem Einsatz schädlicher Stoffe mit Hilfe von Grenzwerten Schranken gesetzt werden. „Der Einfallsreichtum geht jedoch in die falsche Richtung – statt auf unbedenkliche Stoffe umzusteigen und die Produkte entsprechend zu kennzeichnen, werden offenbar immer wieder Stoffe eingesetzt, deren Wirkung noch nicht ausreichend untersucht ist und für die es daher auch keine gesetzlichen Grenzwerte gibt.“
Tipps für Konsumenten
Es gibt keine sicheren Hinweise darauf, ob eine Maske mit Schadstoffen belastet ist oder nicht. Masken mit intensivem Geruch sollten vorsichtshalber nicht – oder möglichst nur kurze Zeit – getragen werden.
„Teuer“ heißt nicht automatisch „gut“. Der aktuelle Test zeigt, dass das billigste Produkt, eine Horrormaske, die im Trend´s Center in Mattersburg zum Preis von € 2,99 gekauft wurde, hinsichtlich der untersuchten Stoffe unbedenklich war. Alle Masken, die problematische Inhaltsstoffe aufwiesen, waren im Vergleich dazu mit einem Preis von € 13 bis € 15 relativ teuer.
In manchen Masken schützt Stoff vor dem direkten Hautkontakt mit dem Kunststoff. Achten Sie also auch auf das „Innenleben“ der Masken.
AK Burgenland – http://bgld.arbeiterkammer.at
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