Rückrufe Ausstattung Baby & Kind

Rückruf: Strangulationsgefahr bei Bernsteinkette (Zahnungshilfe)

Bei diesen Bernsteinketten – auch als Zahnungshilfen bekannt – besteht Erstickungsgefahr durch sich lösende Bernsteinperlen melden die französischen Behörden. Außerdem besteht Strangulatiuonsgefahr, sollte sich das Kind mit der Kette an einem unbeweglichen Gegenstand verfangen.

Bei Müttern ist Bernstein als „Zahnungshilfe“ beliebt: Eine Bernsteinkette um den Hals des Babys gelegt, soll dem Kind das Zahnen erleichtern und ihm die Schmerzen nehmen, wenn es die Kette in den Mund nimmt. Bernstein soll nämlich entzündungshemmend wirken. Wahrscheinlicher ist, dass der Stoff aufgrund seiner Beschaffenheit als Beißring taugt, da er den Gaumen des Babys nicht verletzt und leicht ist. Wissenschaftliche Belege hierfür fehlen.

Bernsteinketten sind wie andere Halsketten auch für Babys und Kleinkinder wegen der Strangulationsgefahr nicht geeignet. Todesfälle sind beschrieben. Zerreißt die Kette, so können die Steine weiterhin verschluckt oder eingeatmet werden und damit eine ernstzunehmende Erstickungsgefahr bedeuten.

 

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht aktuell eine Information zu folgendem Produkt

 
Rapex Wochenmeldung – Report 5 vom 03.02.2012
 
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht
   
Rapex Nummer: 45 0171/12
   
Meldendes Land: Frankreich
   
Herkunftsland: Polen
   
Kategorie: Schmuck
   
Produkt: Bernstein Baby Halskette
   
Marke: unbekannt
   
Beschreibung: Baby-Halskette aus runden, gleich großen Bernsteinperlen in braun und orange (5mm). Schraubschließe in Bernstein mit einem Knoten zwischen jeder Perle.
   
Typ / Artikel-Nr.: REF. 21850015
   
Barcode: unbekannt
   
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
   
Art der Gefährdung: Strangulation
  Es besteht die Gefahr der Strangulation, sollte sich die Kette an einem unbewegliches Objekt verfangen, während diese von einem Baby getragen wird.

Es besteht Erstickungsgefahr, weil kleine Teile enthalten sind, die von einem Kind verschluckt werden könnten

Darüber hinaus gibt es keine Warnung um sicherzustellen, dass Kinder diese Kette nicht tragen oder damit umgehen ohne die Aufsicht von Erwachsenen

   
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt
Verkaufsstop
Information der Verbraucher, dass das Produkt gefährlich ist

Rückruf beim Verbraucher durch den Händler

   
Vorfälle: unbekannt
   
Entspricht nicht : unbekannt
   

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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