Es sei denn, die Mutter ist privat, beispielsweise bei der Aecura, und der Vater gesetzlich versichert. Dann ist das Kind nur kostenlos über den Vater mitversichert, wenn das Einkommen der Mutter nicht höher als das des Vaters ist und zudem monatlich nicht über einem festgelegten Satz liegt.
Wenn man nur den reinen Kostenfaktor und nicht die Leistungen der Versicherungen betrachtet, liegt der große Vorteil der gesetzlichen Versicherung in der beitragsfreien Familienversicherung. Unabhängig davon, wie viele Kinder man hat, sind diese bis zum Ende eines Schulabschlusses oder Studiums über die Eltern kostenlos mitversichert, sofern nicht bestimmte Ausschlussgründe dagegen sprechen. Im Falle einer privaten Krankenversicherung braucht hingegen jedes Baby von Geburt an seinen eigenen Vertrag. Je nach Versicherung liegen die Beiträge zwischen 80 und 130 Euro im Monat, die bis zum Abschluss eines Studiums oder einer Lehre bezahlt werden müssen. Des Weiteren sind gesetzliche Krankenversicherungen dazu verpflichtet, jede Person, für die eine gesetzliche Variante möglich ist, in der Versicherung aufnehmen – während private Krankenversicherungen jeden Antragsteller nach seinem Krankheitsrisiko beurteilen und die Annahme verweigern dürfen. Auch wenn der Leistungsumgang letztendlich kleiner ist, sind die Beitragskosten doch wesentlich geringer.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder und Jugendliche bzw. deren Eltern im Falle eines Unglücks oder einer schweren Erkrankung als Privatpatient zwischen verschiedenen Ärzten und Krankenhäusern wählen – dazu zählen auch sämtliche Spezialkliniken im gesamten Bundesgebiet sowie auch reine Privatkliniken. Weiter finanzieren private Krankenkassen auch die teureren, moderneren Systeme und spezielle Materialien der Zahnmedizin, während die gesetzlichen Krankenversicherungen nur die Kosten für Standard-Spangen übernehmen. Ebenso bekommen Privatpatienten schneller einen Termin bei einem Facharzt als die gesetzlich versicherten Patienten. Weiter müssen gesetzlich Versicherte im Falle von Heil- und Hilfsmittel wie Sehhilfen und Brillen eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent leisten, während die private Versicherung (je nach Tarifvereinbarung) die Kosten für Gestell und Brillengläser zu 100 Prozent übernimmt. Auch wenn die Beitragskosten höher sind, ist das Leistungsportfolio doch wesentlich umfangreicher.
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