Nach der Kennzeichnung soll „Passion Power“ ein Nahrungsergänzungsmittel mit rein pflanzlichen Inhaltsstoffen sein. Die spanische Arzneimittelüberwachung teilte mit, dass das Präparat den nicht deklarierten Arzneistoff Phentolamin enthalte.
Dementsprechend ist das Produkt als nicht verkehrsfähiges und bedenkliches Arzneimittel einzustufen. Die Einnahme von „Passion Power“ kann zu erheblichen Gesundheitsschäden führen.
“Super-Lover”-Kaugummis, die statt der Libido eher das Herz und den Kreislauf an den Rand des Kollaps bringen, Power-Pulver und -Pillen für Sportler, die sich bei genauer Analyse als Drogen- und Dopingpräparate entpuppen
Produkte wie „Xi You Su“ sind nicht zugelassene Arzneimittel, die in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Wer damit handelt, macht sich strafbar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) rät erneut dringend davon ab, angebliche Wundermittel zum Abnehmen im Internet zu bestellen oder von Privatpersonen zu kaufen.
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