Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e. V. (DZG) sieht daher neben den Eltern auch die Kindertagesstätten und Schulen, die eine Ganztagsbetreuung anbieten, in der Pflicht. „Leider kommen die Einrichtungen dieser Verpflichtung nicht immer im erforderlichen Umfang nach“, kritisiert der DZG-Vorsitzende Dan Kühnau.
Mit Blick auf einen aktuellen Fall, in denen Eltern auf die entsprechende Versorgung ihres Kindes gerichtlich klagen, weist Kühnau darauf hin: „Es gibt gesetzliche Verpflichtungen im Sozialgesetzbuch, nach denen Kindergärten und Kindertagesstätten auch glutenfreie Ernährung für zöliakiebetroffene Kinder anbieten müssen. Umso unverständlicher ist es, dass sich manche Einrichtungen immer noch zieren oder sogar eine Versorgung gänzlich ablehnen.“
Gerade für Kinder sind die Verlockungen glutenhaltiger Produkte oftmals noch zu groß, so Kühnau. Deshalb sei es umso wichtiger, die strikte Einhaltung einer glutenfreien Ernährung gerade in den frühen Jahren zu gewährleisten. Sie spiele eine wichtige Rolle für die weitere Entwicklung der Kinder. Spätere Folgeschäden wie beispielsweise Osteoporose könnten so frühzeitig ausgeschlossen werden. Für Kindertagesstätten und Schulen stelle die Versorgung der Kinder mit glutenfreien Lebensmitteln kein Problem dar, denn längst gebe es in Deutschland eine Vielzahl von Catering-Unternehmen mit glutenfreien Gerichten im Angebot.
Zöliakie wird durch die Unverträglichkeit des Klebereiweißes Gluten verursacht und kann sich in vielen Symptomen zeigen. Sie reichen von Durchfall, Schlaflosigkeit, Müdigkeit bis hin zu Depressionen. Die einzige Therapie dagegen ist eine lebenslange glutenfreie Ernährung und damit ein Leben ohne herkömmlich hergestellte Lebensmittel wie Brot, Kuchen, Pizza, Nudeln oder Kekse. Aber diese Lebensmittel stehen seit langem auch aus Ersatzzutaten wie Mais, Reis, Hirse, Soja oder Buchweizen zur Verfügung. In den Regalen fast aller Supermärkte finden Zöliakiebetroffene ein großes Sortiment glutenfreier Produkte und Spezialitäten von Backwaren, bis hin zu Bier und Fertiggerichten.
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