Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatz- oder Ausfallleistung, wenn Kinder vom barunterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten: Durch einen Vorschuss auf den Unterhalt springt der Staat ein, allerdings nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes und für maximal 72 Monate. „Jedoch hat kein Kind eine Garantie, dass bei einer Trennung der Eltern der Unterhalt gezahlt wird, bloß weil es älter als zwölf ist“, so Jagenow. Deshalb fordert der VAMV, die Altersgrenze für den Bezug des UVG auf 18 Jahre zu erhöhen und die Bezugsdauer nicht länger zu deckeln. „Für das umstrittene Betreuungsgeld ist Geld vorhanden, aber bei den Kindern von Alleinerziehenden wird gespart“, moniert Jagenow, „obwohl diese ohnehin ein erhöhtes Armutsrisiko haben.“
Die gesellschaftliche Realität zeigt, dass Unterhalt auch langfristig nicht gezahlt wird. Um allen Kindern die gleichen Chancen auf einen guten Start ins Leben zu geben, setzt sich der VAMV deshalb dafür ein, familienpolitische Leistungen zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro im Monat weiterzuentwickeln.
VAMV-Bundesverband e.V. – www.vamv.de
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