Rund 30 bis 40 dieser Feuerwerksbatterien sind bereits verkauft worden. Der Verkauf weiterer Feuerwerksbatterien dieser Art wurde sofort gestoppt. Die Bezirksregierung Münster warnt eindringlich vor dem Abbrennen dieser Batterien. Besonders die Bürger im Emscher-Lippe-Raum, die diese Feuerwerksbatterien gekauft haben, sind gefährdet. Dem Benutzer bleibt nach dem Anzünden keine Zeit sich von dem entzündeten Gegenstand zu entfernen. Es besteht große Gefahr.
Feuerwerksbatterien Solar und Solaris Registriernummer: 1395-F2-0003/2009 Identifikationsnummer: BAM-F2-0163 Gemäß den Anforderungen nach DIN EN 15947-5:2010 Kapitel 6.2 dürfen Feuerwerkskörper keine spontan abbrennenden gedeckten Anzündschnüre nach außen führen.
Wenn diese Gegenstände angezündet werden, muss mit direktem Durchzünden der Anzündung und sofortigem Start der Funktion gerechnet werden. Der Schutzabstand von 8 m für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kann dann nicht mehr eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist ferner darauf hinzuweisen, dass der Umgang mit Stoppine eine behördliche Erlaubnis voraussetzt.
Diese liegt in der Regel bei den Verwendern von Silvesterfeuerwerk nicht vor.
Weitere Informationen:
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Internet: www.bam.de
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