Strangulationsgefahr bei Mädchen Kapuzenpullover von Chilong
Bei diesem Mädchen Kapuzenpullover von Chilong besteht durch Kordeln im Halsbereich die Gefahr der Strangulation. Eltern können dem vorbeugen, indem sie die vorhandenen Kordeln entfernen.
Lesen Sie bitte auch unsere Hinweise zu Kordeln in Kinderkleidung:
- Tödliche Gefahr für Kinder: Kordeln, Schlüsselbänder und Ketten
- “Pferdegeschirre”, Kordeln und Fahrradhelme: Tödliche Fallen beim Spielen
- Risiken durch Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung
- Kordeln und Kordelstopper aus Kinderkleidung entfernen
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht aktuell eine Information zu folgendem Produkt
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
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Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex