Rückruf: Erstickungsgefahr bei Puzzle-Matten von Haberkorn

Bei diesen Puzzlematten von Haberkorn besteht durch ablösbare Kleinteile Erstickungsgefahr für Kleinkinder, wenn sie diese verschlucken. Außerdem entspricht der angebrachte Warnhinweis nicht dem Verwendungszweck der Matten.

Die A. Haberkorn & Co GmbH mit Sitz in Österreich ist ein Grosshandel mit Gartenmöbeln, Spielwaren und Kinderartikeln.

Bitte lesen sie auch unsere Hinweise zu EVA-Puzzlematten

Die Meldung an das europäische Warnsystem Rapex stammt aus Slowenien, dennoch ist es wahrscheinlich, daß dieses Produkt auch für Verbraucher in Deutschland, Österreich oder Schweiz erhältlich war bzw. ist. Aus diesem Grund informieren wir an dieser Stelle. 

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht aktuell eine Information zu folgendem Produkt

   
Rapex Wochenmeldung Report 52 vom 30.12.2011
   


 


   
Rapex Nummer: 65 1548/11
   
Meldendes Land: Slowenien
   
Herkunftsland: Österreich
   
Produkt: EVA Puzzle-Matte
   
Kategorie: Spielzeug
   
Marke: Haberkorn
   
Beschreibung: Das Produkt ist eine Puzzle-Matte mit Bildern von Zahlen und Buchstaben. Auf dem Einlegezettel ist ein Symbol angebracht, dass es ein Spielzeug nicht für Kinder unter 3 Jahren ist
   
Typ / Artikel-Nr.: Item 263598
   
Barcode: Unbekannt
   
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 9003763002350
   
Art der Gefährdung: Erstickungsgefahr
  Es besteht Erstickungsgefahr, weil sich Kleinteile lösen können die in den Mund genommen und verschluckt werden könnten. Das Produkt ist für Kinder unter 3 Jahren vorgesehen, während das Etikett die Warnung trägt, dass das Spielzeug nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet ist.
   
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von Verbrauchern durch den Händler
   
Vorfälle: Unbekannt
   
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der europäischen Norm EN 71-1
   
Screenshot der Originalmeldung:

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex