Rückruf: Erstickungsgefahr bei Puzzle-Matten von Haberkorn
Bei diesen Puzzlematten von Haberkorn besteht durch ablösbare Kleinteile Erstickungsgefahr für Kleinkinder, wenn sie diese verschlucken. Außerdem entspricht der angebrachte Warnhinweis nicht dem Verwendungszweck der Matten.
Die A. Haberkorn & Co GmbH mit Sitz in Österreich ist ein Grosshandel mit Gartenmöbeln, Spielwaren und Kinderartikeln.
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Die Meldung an das europäische Warnsystem Rapex stammt aus Slowenien, dennoch ist es wahrscheinlich, daß dieses Produkt auch für Verbraucher in Deutschland, Österreich oder Schweiz erhältlich war bzw. ist. Aus diesem Grund informieren wir an dieser Stelle.
Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht. Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia)
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht aktuell eine Information zu folgendem Produkt
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
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Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex