In Europa sind seit zwei Jahren nur noch Feuerwerksprodukte zulässig, die von einer Benannten Stelle wie zum Beispiel TÜV Rheinland geprüft wurden. Zu erkennen sind zugelassene Produkte am CE-Zeichen in Verbindung mit einer spezifischen Registriernummer. Für den Vertrieb auf dem deutschen Markt ist zusätzlich die Angabe der Identifikationsnummer vorgeschrieben, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben wird.
Wer keine Brände durch Querschläger riskieren möchte, räumt am besten schon am Silvesternachmittag alle brennbaren Gegenstände von Balkon und Terrasse, schließt rechtzeitig die Fenster und trägt beim Feuerwerken keine leicht brennbare Kleidung aus Kunststoff. Raketen und sonstiges Feuerwerk ist grundsätzlich nur im Freien und nur gemäß Anleitung des Herstellers zu zünden. Außerdem sollte man einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und Autos einhalten.
Profis starten Raketen ausschließlich senkrecht und nie unmittelbar aus der Hand heraus. „Die Raketen am besten in eine Flasche stecken, die stabil in einem Flaschenkasten steht“, so Experte Weiskirchen Und: Unbedingt Finger weg von nicht explodierten Knallkörpern, auf keinen Fall ein zweites Mal anzünden. Wem sein Gehör lieb ist, der trägt einen Gehörschutz: Explodierende Knallkörper können einen Lärmpegel von bis zu 160 Dezibel entwickeln. Das ist in etwa so laut wie ein Gewehrschuss in Mündungsnähe.
TÜV Rheinland www.tuv.com
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