Doch wie viel Taschengeld ist angemessen, ab welchem Alter ist es sinnvoll, was dürfen sich Kinder davon kaufen und wie lassen sich Konflikte rund um die häuslichen Tarifverhandlungen vermeiden? Antworten darauf hat AOK-Expertin Plogstieß. „Den Umgang mit Geld sollten Kinder schon früh lernen und zwar dann, wenn sie dem Geld einen gewissen Wert zuordnen können“, sagt Plogstieß und fügt hinzu: „Das ist so mit etwa vier bis fünf Jahren der Fall, spätestens mit dem Schulanfang.“ Dabei ist es wichtig, dass die Mädchen und Jungen das Taschengeld regelmäßig und pünktlich zu einem vereinbarten Termin erhalten. Bis zum zehnten Lebensjahr bekommen Kinder ihr Taschengeld am besten wöchentlich, denn wer unter zehn Jahre alt ist, hat meist noch Schwierigkeiten, über einen ganzen Monat hinweg zu planen. Älteren Kindern oder Jugendlichen können Eltern das Taschengeld auch auf ein bereits vorhandenes Girokonto überweisen.
Was Kinder durch Taschengeld lernen
Durch Taschengeld lernen Kinder, den Wert des Geldes kennen und bekommen ein Gefühl für viel und wenig, preiswert und teuer.
eigene Entscheidungen zu treffen, nämlich was vom Taschengeld gekauft wird und ob es sinnvoll ist.
Geld einzuteilen und dadurch den bewussten Umgang mit Geld.
eigene Wünsche und Vorlieben selbst zu realisieren, ohne ständig um Geld bitten zu müssen. Sie lernen aber auch, dass Wünsche nicht unbegrenzt finanzierbar sind.
Grundsätzlich zur freien Verfügung
Taschengeld ist grundsätzlich Geld zur freien Verfügung. Und sollte nicht für notwendige Anschaffungen wie Schulsachen, Bekleidung oder Fahrgeld verwendet werden. Darüber hinaus rät AOK-Expertin Plogstieß Eltern beim Umgang mit Taschengeld Folgendes:
Vermeiden Sie Taschengelderhöhung als Belohnung.
Strafen Sie nicht mit Taschengeldentzug.
Vermeiden Sie wertende Urteile über die Dinge, die das Kind von seinem Taschengeld kauft. Klar sollte jedoch sein, dass Kinder nichts für sie Verbotenes, etwa Zigaretten oder Alkohol, davon kaufen.
Bessern Sie das Taschengeld nicht auf, wenn das Kind frühzeitig pleite ist.
Verpflichten Sie das Kind nicht, das Geld zu sparen.
Geldgeschenke, die von Verwandten etwa zum Geburtstag kommen, dürfen nicht verrechnet werden.
Die Höhe des Taschengeldes hängt vom Alter des Kindes ab und von der wirtschaftlichen Situation der Familie. Einen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben Kinder allerdings nicht.
Orientierungswerte für Eltern
An folgenden Beträgen – die auf Empfehlungen von Jugendämtern beruhen – können sich Eltern orientieren:
Wöchentlich (ab etwa vier bis neun Jahre):
unter 6 Jahre: 0,50 – 1 Euro
6 – 7 Jahre: 1 – 2 Euro
8 – 9 Jahre: 2 – 2,50 Euro
Monatlich (ab zehn Jahren):
10 Jahre: 12 – 13 Euro
11 Jahre: 13 – 15 Euro
12 Jahre: 15 – 18 Euro
13 Jahre: 18 – 20 Euro
14 Jahre: 22 – 23 Euro
15 Jahre: 25 – 28 Euro
16 Jahre: 33 – 35 Euro
17 Jahre: 35 – 40 Euro
18 Jahre: 60 – 65 Euro
Taschengeld ab 16 Jahre ist für Jugendliche, die wirtschaftlich noch ganz von den Eltern abhängig sind (Schüler, arbeitslose Jugendliche). Im Netz für „starke Eltern“ kann anhand einer Tabelle überpüft werden, ob die Höhe des Taschengeldes im angemessenen Rahmen liegt. Bei den „Taschengeldgangstern“ gibt es ein spezielles Taschengeldtraining für Kinder.
AOK-Mediendienst Internet: http://www.aok-bv.de
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