In den restlichen drei Proben wiesen die Experten Listeria monocytogenes nach. In zwei dieser drei Proben war die Konzentration dieser Bakterien so hoch, dass sie als gesundheitsgefährlich eingestuft werden mussten. Zwei Lachsproben enthielten neben Listerien auch hohe Gehalte an Verderbniserregern.
Der keimbelastete Lachs ist vor Auslieferung an den Einzelhandel aus dem Verkehr gezogen worden. Listerien können besonders bei Kindern, Senioren und immungeschwächten Personen Erkrankungen auslösen, die in der Regel mit grippeähnlichen Symptomen einhergehen. Besonders wichtig: bei Schwangeren sind Früh- oder Totgeburten nach einer Infektion möglich.
Wir möchten an dieser Stelle nocheinmal Hinweise zur Vermeidung von Infektionen mit Listerien geben:
strikte Einhaltung der Kühlkette vom Kühlregal im Laden bis zum Kühlschrank (optimal bei 4° C)
Lachs nicht zu lange offen stehen lassen
Fisch zügig verbrauchen
Schwangere und Risikogruppen, z. B. kranke Menschen, sollten Räucherlachs eher meiden – vor allem am Ende der Verbrauchsfrist. ergänzt Feldhusen.
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
www.lallf.de
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