Für den Kunden ist nicht ersichtlich, ob das Produkt auch tatsächlich und wenn ja nach welchen Kriterien geprüft wurde. Die Vergabe eines GS-Zeichen hingegen umfasst umfangreiche Prüfungen nach der jeweils gültigen Norm beziehungsweise Richtlinie. So werden Spielzeuge mechanischen, wenn erforderlich elektrischen oder bei Plüschtieren Entflammbarkeitstests unterzogen, auch die chemische Prüfung ist Bestandteil der Untersuchung.
Beim Weihnachtseinkauf auf GS-Zeichen achten
Gerade Plüschtiere und Kunststoffspielzeuge können krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe wie Phthalate enthalten. In textilen Stoffen, zu denen auch Plüsch von Kuscheltieren zählt, können gefährliche Azofarbstoffe verwendet worden sein. Auf die Einhaltung der Grenzwerte wird bei der GS-Prüfung geachtet. Produkte, die der Prüfung nicht standhalten, bekommen kein GS-Zeichen.
Riecht ein Spielzeug schon unangenehm, ist vom Kauf generell abzuraten. Auch wenn ein günstiger Preis zum Kauf verführen mag, sollte von Spielzeugen, deren Ursprung beziehungsweise Hersteller nicht klar deklariert ist, Abstand genommen werden. Laut Gesetz müsste auf dem Produkt sogar eine postalische Adresse des Herstellers beziehungsweise Inverkehrbringers aufgebracht sein, nur eine Internetadresse reicht nicht. Zur Identifizierbarkeit gehört auch ein Produktname oder eine Artikelnummer auf das Produkt oder die Verpackung.
Seit Mitte des Jahres ist in Deutschland die neue EU-Spielzeugrichtlinie in Kraft. Sie soll die Sicherheit von Spielzeugen und den Schutz der Gesundheit von Kindern erhöhen. Dies gilt allerdings vorerst nur für technische und konstruktive Sicherheitsanforderungen wie mechanische, elektrische oder brandsicherheitsrelevante Eigenschaften der Spielzeuge. Verschärfte Auflagen für chemische Inhaltsstoffe sollen erst ab Mitte 2013 in der EU-Richtlinie Anwendung finden. Umgesetzt wird die Spielzeugrichtlinie in Deutschland mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.
TÜV Thüringen e.V.
www.tuev-thueringen.de
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