Lichterketten
Defekte Stromkabel an gebrauchten Lichterketten aus den Vorjahren stellen insbesondere für Kinder ein hohes Risiko dar. Aber auch neue Lichterketten, die entgegen den Vorgaben des Herstellers im Außenbereich verwendet oder deren Lämpchen durch Dekorationsgegenstände abgedeckt werden, können durch Kurzschluss oder Überhitzung zu Bränden führen. Die RP-Abteilungen für Arbeitsschutz und Umwelt empfehlen daher vor jeder Montage Lichterketten auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen und darauf zu achten, dass Lichterketten nur entsprechend den Angaben des Herstellers verwendet werden.
Kerzen
Die Gefahr beim Umgang mit offenem Feuer durch Kerzen oder Öllampen wird oftmals unterschätzt. Zur Weihnachtszeit kommt es durch den leichtsinnigen Umgang mit Feuer und das Vergessen brennender Kerzen immer wieder zu Bränden. Das Regierungspräsidium rät daher dringend darauf zu achten, dass Kerzen und Öllampen auf nichtbrennbarem Untergrund aufgestellt werden und dass sich keine brennbaren Gegenstände, wie z.B. herabhängende Dekoration, in Flammennähe befinden. Offenes Feuer sollte immer außerhalb der Reichweite von Kindern sein und unter ständiger Beobachtung stehen, da sich Feuer durch einen Luftzug oder Funkenflug auf umliegende Gegenstände ausbreiten kann.
Öllampen
Auch erloschene Öllampen können eine Gefahr darstellen! Besonders kleine Kinder können Öllampen mit Trinkgefäßen verwechseln. Durch Saugen am Lampendocht oder Trinken an der Einfüllöffnung kann synthetisches Lampenöl in den Mund des Kindes gelangen. Bereits geringe Mengen des Öls können zu schweren Schäden an der Lunge bis hin zum Tode führen. Daher sind Vorratsbehälter für Lampenöle mit kindersicheren Verschlüssen ausgestattet. Aber was ist mit dem Öl, das sich in der Öllampe befindet? Seit 2003 wird durch eine Norm die Sicherheitsbeschaffenheit von Öllampen geregelt.
Durch konstruktive Maßnahmen wie z. B. Dochtschutz und kindergesicherte Einfüllöffnungen soll der Hersteller von Öllampen sicherstellen, dass der Zugang zu dem Öl für Kinder erschwert wird. Allerdings sind immer noch alte Öllampen ohne Sicherheitseinrichtungen in Privathaushalten vorhanden und nicht alle Hersteller von Öllampen (z. B. im Kunsthandwerk) halten sich an die Sicherheitsvorschriften. Ob eine Öllampe die Vorgaben erfüllt, kann teilweise leicht überprüft werden: Ein Dochtschutz ist wie ein enger Trichter um den Docht angeordnet, so dass der Docht nicht aus der Lampe herausragt. Kindergesicherte Verschlüsse erfordern zwei unabhängige Bewegungen beim Öffnen z. B. gleichzeitiges Drücken und Drehen.
Die Marktaufsichtsbehörden haben durch gezielte Kontrollen und Beratung der Hersteller erreicht, dass ein Großteil der Öllampen die Vorgaben einhalten. Dennoch empfiehlt das Regierungspräsidium auch erloschene Öllampen außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
Regierungspräsidium Darmstadt
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