Winter noch nicht in Sicht
Das gilt grundsätzlich für alle Winterurlauber. Egal, ob man die Unterkunft individuell oder bei einem Reiseveranstalter gebucht hat. Denn der Hotelier oder der Reiseveranstalter haften grundsätzlich nicht für schlechte Witterungsverhältnisse.
Anders ist die Rechtslage, wenn Skifahrer über einen Reiseveranstalter gebucht haben, der im Katalog oder den Reiseunterlagen mit Schneegarantie wirbt. Diese Zusage muss eingehalten werden. Wintersportler können aber nicht den Lift vor der Hoteltür erwarten, eine Fahrt mit dem Auto oder Skibus kann zugemutet werden. Einige Veranstalter bieten bei Schneemangel aber Umbuchungsmöglichkeiten an.
Gegen unliebsame Wetterverhältnisse können sich Skifahrer generell aber nicht versichern. Eine Reiserücktritts-Versicherung sichert lediglich das Risiko einer Erkrankung vor der Reise, Verletzungen bei Unfällen oder Sterbefälle von Angehörigen ab.
ADAC e.V.
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