Bereits im Jahr 2010 hatte das CVUA Karlsruhe eine der extrem scharfen Chilisaucen als Verbraucherbeschwerde auf dem Labortisch. Kreislaufkollaps, über zwei Tage Bauchschmerzen und Übelkeit waren bei dem Verbraucher die Folgen des unbedachten puren Verzehrs des extrem scharfen Chili-Extraktes gewesen. In der Etikettierung wurde zwar vor der Schärfe gewarnt, aufgrund des angenehmen Geruchs und des fehlenden Sicherheitsverschlusses bestand jedoch auch die Gefahr, dass Kinder davon probieren wollen. Das Produkt wurde als gesundheitsschädlich beurteilt. Extrakte aus Chilis haben oft hohe Gehalte sogenannter Capsaicinoide, die allerdings von dem Verwendungsverbot von Capsaicin in Lebensmitteln nicht erfasst werden.
Inzwischen liegt eine gesundheitliche Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zum Gesamtcapsaicingehalt in Lebensmitteln vor. Von den im Jahr 2011 untersuchten zehn Proben von extrem scharfen Chilisaucen und Oleoresinen mussten alle (100 Prozent) wegen mangelhafter Sicherheitshinweise und fehlender kindersicherer Verschlüsse als geeignet, die Gesundheit des Menschen zu schädigen, beanstandet werden.
Diejenigen Saucen und Oleoresine mit Capsaicingehalten größer als 6.000 mg/kg (circa 100.000 Scoville-Schärfeeinheiten), die zur Abgabe an den Verbraucher bestimmt sind, wurden als unsichere Lebensmittel beurteilt, die auch durch Sicherheitshinweise und Sicherheitsverschlüsse nicht zu sicheren Lebensmitteln werden können.
Das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend zur Vorsicht bei derartigen Würzsaucen mit extrem hohen Schärfegraden.
Zusatzinformationen:
Die ausführlichen Informationen sind auf der Internetseite der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter unter www.ua-bw.de abzurufen.
Weitere Informationen zum Thema Verbraucherschutz finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de
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