Nachdem bisher vor allem bunte Tattoofarben aufgrund der enthaltenen kritischen Azofarbstoffe in die Schlagzeilen gekommen waren, zeigen die jüngsten Untersuchungsergebnisse der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA), dass auch schwarze Farben nicht ungefährlich sind.
Von 13 schwarzen Tattoofarben, die in diesem Jahr untersucht wurden, enthielten acht bedenkliche Mengen an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK, die vielen vielleicht als negative Begleiterscheinung beim sommerlichen Grillvergnügen ein Begriff sind.
Zur Gruppe der PAK zählen über 100 Substanzen, die durch unvollständige Verbrennung von organischen Materialien sowie beim Braten, Räuchern und Grillen von Lebensmitteln entstehen. Auch im Tabakrauch sind sie vorhanden. Acht von ihnen sind als krebserregend eingestuft. Einige dieser Stoffe wurden in einem Teil der untersuchten schwarzen Tätowierfarben nachgewiesen.
Die schwarzen Farbpigmente bestehen zumeist aus Ruß. Erst durch eine spezielle Aufreinigung werden die gefährlichen PAK entfernt – ein aufwändiges Verfahren, das die Ausgangsstoffe dementsprechend verteuert. Während in Europa noch keine Reinheitsanforderungen für Ruß als Farbstoff in Kosmetik und Tattoos gelten, muss dieser Rohstoff für die Kosmetikindustrie in den USA frei von PAK sein. Trotz dieser strengen Regeln wurde die sächsische Kosmetiküberwachung vor allem in Tattoofarben »Made in USA« fündig. Untersuchte Produkte von europäischen Herstellern waren hingegen gesundheitlich unbedenklich.
In Deutschland obliegt die Kontrolle des Verkehrs mit Tattoofarben ebenso wie bei kosmetischen Mitteln den Lebensmittelüberwachungsbehörden. In der Tätowiermittelverordnung sind Anforderungen an die stoffliche Zusammensetzung sowie Kennzeichnung der Tattoofarben vorgeschrieben, danach dürfen diese Mittel keine gesundheitsschädigenden Stoffe enthalten.
Insgesamt ist einzuschätzen, dass die Entscheidung für oder gegen ein Tattoo in jeden Fall reiflich durchdacht werden sollte – es bleibt ja ein lebenslanger Begleiter!
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
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