„Das neue Gesetz hat hier keine Verbesserung geschaffen, weiterhin sind die Schranken zu hoch.“ Gewichtige Anhaltspunkte, die das Gesetz als Ausnahme von der Erlaubnisverpflichtung vorsieht, sind bereits heute schon eine Verpflichtung, bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegenüber den Behörden tätig zu werden, das sei nichts Neues im Gesetz, so der Verbandspräsident.
„Und ob darüber hinaus der Ansatz, die Kinder- und Jugendhilfe und die Familienhebammen enger in das Netz des präventiven Kinderschutz zu nehmen, die in ihn gesetzten hohen Erwartungen erfüllt, wird sich erst noch zeigen müssen“, so Hartmann weiter. „Tatsache ist, dass bei nahezu allen tragischen Fällen der letzten Jahre die Kinder- und Jugendhilfe involviert war und teilweise kläglich versagt hat. Viele Jugendämter haben keinerlei Ressourcen für eine qualifizierte Beratung der Berufsgruppen, die Kinder betreuen und in der Regel diejenigen sind, die einen ersten Verdacht schöpfen. Familienhebammen sind nach den Erfahrungen der Modellversuche insbesondere mit Familien aus dem Drogenmilieu hoffnungslos überfordert. Die Tätigkeit der Familienhebammen muss in enger Kooperation nicht nur mit den Jugendämtern, sondern auch mit dem öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erfolgen, der in vielen Gesundheitsämtern in den letzten Jahren drastisch reduziert worden ist. Außerdem müssen auch Familienkinderkrankenschwestern einbezogen werden, denn diese sind in ihrer Ausbildung auf das Kind konzentriert und kennen sich auch mit kranken Kindern sehr gut aus. Diese wichtige Gruppe ist im Gesetz völlig vergessen worden.“
Hartmann zeigt sich insbesondere deswegen enttäuscht, weil trotz einer seit über 3 Jahren intensiv geführten politischen Diskussion mit dem Ziel einer wesentlichen Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland der vorliegende und am 27.10.2011 von der Regierungsmehrheit im Bundestag gebilligte Entwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes auch in den Augen anderer, wichtiger Gruppierungen des Gesundheitswesens (Bundesärztekammer, vor allem Öffentlicher Gesundheitsdienst) als völlig unzureichend definiert wird. Für das Wohl der Kinder wesentliche Änderungsanträge wurden nicht berücksichtigt, auch wichtige Ergänzungen der Oppositionsparteien hinsichtlich der wirksamen Einbeziehung des Gesundheitswesens wurden außer Acht gelassen. „Dies ist bedauerlich und wird hoffentlich im Bundesrat korrigiert“, resümiert der Verbandspräsident.
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)
www.bvkj.de
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