100 Tage www.lebensmittelklarheit.de – Das Portal hat den Nerv der Verbraucher getroffen
Das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit.de ist erfolgreich gestartet. 100 Tage nach Start der Plattform ziehen die Verbraucherzentralen und das Bundesverbraucherministerium eine positive Zwischenbilanz: Bei den Verbrauchern ist das Informationsangebot auf überwältigende Resonanz gestoßen – bisher sind mehr als 3800 Produktmeldungen eingegangen. Die Lebensmittelwirtschaft, die den Start der Internetseite scharf kritisiert hatte, reagiert immer öfter durchaus konstruktiv auf die Kritik der Kunden: Die meisten Hersteller nehmen die Hinweise der Verbraucher ernst, einige haben die Aufmachung oder Kennzeichnung ihrer Produkte bereits geändert.
„Die überwältigende Resonanz zeigt, dass es richtig und wichtig war, dieses Portal zu fördern“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Donnerstag in Berlin. Die Befürchtungen der Kritiker hätten sich „als unbegründet erwiesen“, so Aigner. „Das Portal ist nicht nur Diskussionsplattform, sondern vor allem eine wichtige Informationsquelle. Die Seite bündelt wertvolle Informationen, die sich die Verbraucher früher mühsam zusammensammeln mussten.“ Das Bundesverbraucherministerium fördert das Portal im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“. Zuletzt wurde der Förderbetrag des BMELV nochmals erhöht, damit die Verbraucherzentralen die Kapazitäten verstärken und die Bearbeitung der zahlreichen Meldungen beschleunigen können.
„Wir haben mit dem Angebot den Nerv der Verbraucherschaft getroffen“, bilanziert vzbv-Vorstand Gerd Billen. „Jetzt ist es an den Herstellern, ihre Produkte so zu gestalten, dass Verbraucher sich nicht getäuscht fühlen.“ Das Portal helfe, Verunsicherung bei den Verbrauchern ab und Vertrauen in die Qualität und den Wert von Lebensmitteln wieder aufzubauen. „Doch ein verbesserter Dialog zwischen Verbrauchern und Anbietern alleine kann es nicht richten“, sagt Billen. Auch die Politik müsse ihren Beitrag leisten, um Irreführung und Täuschung bei Lebensmitteln zu beenden.
„Verbraucher bedanken sich für die Chance, endlich ihre Meinung kundtun zu können“, erzählt Projektleiter Hartmut König. „Sie fühlen sich ernst genommen, indem ihre Belange öffentlich Gehör finden.“ Aber auch die Wirtschaft zeige sich meist kooperativ. In der Regel würden Stellungnahmen fristgemäß geliefert. „Nachdem der erste Ansturm die Redaktion überrascht hat, haben wir inzwischen unseren Rhythmus gefunden. Es wird keine Beschwerde unbeantwortet bleiben“.
Über 3800 Meldungen in 100 Tagen
Seit Start des Portals sind über 3800 Produktmeldungen eingegangen. Täglich kommen rund 20 Produktmeldungen und Anfragen hinzu. Dabei sind nicht alle Produktmeldungen für das Portal geeignet und können veröffentlicht werden. Aber auch diese müssen geprüft und bearbeitet werden. Bisher sind über 900 Produktmeldungen, rund ein Viertel, geprüft und in Bearbeitung. Unter Leitung der Verbraucherzentrale Hessen teilen sich die Verbraucherzentralen die Erfassung, Sichtung, Kanalisierung, rechtliche Einschätzung und Beantwortung der Anfragen und Produktmeldungen. Eingestellt sind bisher 72 Produkte von Apfelsaft bis Zwieback. Verbraucher melden aber nicht nur Produkte. Über das Expertenforum stellen sie Fragen über alles, was mit Lebensmitteln zusammenhängt.
Hauptärgernis: nicht drin, was drauf ist
Am häufigsten melden Verbraucher Produkte, deren Bewerbung und Aufmachung etwas vorgaukelt, was der Inhalt nicht halten kann: Fruchtabbildungen ohne Frucht in der Zutatenliste, „Joghurt mit Macadamianüssen“, der nur einem Hauch von Nuss enthält oder ein Sahnewunder mit verstecktem Alkoholanteil. Zudem ärgern sich Verbraucher über Herkunftsangaben, ohne dass klar wird, worin diese besteht. Für weiteren Unmut sorgen Werbeaussagen wie „Ohne Nitritpökelsalz“ oder „Ohne Geschmacksverstärker“, obwohl sich Zutaten mit ähnlicher Wirkung in der Zutatenliste wiederfinden.
Hersteller passen ihre Produkte an
Insgesamt 27 Hersteller haben ihre Produkte infolge der Verbrauchermeldungen angepasst. Dabei geht es nicht nur um die Schriftgröße auf Verpackungen, sondern auch um die Rezeptur: So enthält ein Curry-Orangen-Ketchup künftig auch wirklich Orangenschalen oder eine Bananenschokolade tatsächlich Banane. Auch Wasabi-Erdnüsse werden demnächst wirklich Wasabi enthalten.
Legale Täuschung: Dialog alleine reicht nicht
Ein zentrales Element des Portals ist die Darstellung von anbieterneutralen Produkten in der Rubrik „Erlaubt!“. Auch wenn Anbieter sich an rechtliche Kennzeichnungsvorschriften oder Vorgaben der Lebensmittelleitsätze halten, fühlen sich Verbraucher getäuscht. Auf Unverständnis stoßen: Kalbswiener mit wenig Kalbsfleisch, Bayerischer Leberkäse ohne Leber oder niederländische Eier in deutschen Eierkartons. In der Rubrik sammelt das Portal erste Argumente, die durch Verbraucherforschung auf ihre Repräsentativität geprüft werden. Erhärtet sich dann der Verdacht einer systematisch anderen Verbrauchererwartung, wird dieses Ergebnis an die zuständige Stelle, etwa an die Lebensmittelbuch-Kommission übermittelt. „Einige Leitsätze der Lebensmittelbuchkommission werden an die veränderten Erwartungen der Verbraucher angepasst oder gar neu geschrieben werden müssen“, meint Gerd Billen. „Es ist richtig, dass sich die Lebensmittelbuch-Kommission genau um diese Streitfälle kümmert“, so Aigner.
Kalbswiener: genug Schwein gehabt
In Sachen Kalbswiener könnte sich die Lebensmittelbuchkommission schon jetzt bei den Verbrauchern beliebt machen. Die Verbraucherzentralen haben auf www.lebensmittelklarheit.de einmal konkret nachgefragt: In der nicht repräsentativen Umfrage äußerte mehr als die Hälfte der 30.000 Teilnehmer die Erwartung, dass Kalbswiener aus 100 Prozent Kalbfleisch bestehen sollten. Insgesamt erwarten über 90 Prozent der Verbraucher mehr als 50 Prozent Fleischanteil vom Kalb. Tatsächlich aber sind in den meisten Produkten nicht mehr als die vorgeschriebenen 15 Prozent Kalbfleisch enthalten. Die Verbraucherzentralen werden einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Leitsatzes stellen.
www.lebensmittelklarheit.de
Die Informations- und Austauschplattform ermöglicht Verbrauchern, sich aktiv in die Diskussion über die Kennzeichnung von Lebensmitteln oder über irreführende Produktaufmachungen einzubringen. Das Bundesverbraucherministerium fördert das Portal im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit“. Träger des Projektes sind der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hessen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich in der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln getäuscht fühlen, erhalten allgemeine Informationen zur Kennzeichnung und Antworten auf Fragen zu konkreten Produkten. Darüber hinaus bietet die neue Plattform Verbrauchern die Möglichkeit, Produkte zu melden, durch die sie sich in die Irre geführt fühlen.