Categories: Familie & Erziehung

Kinderspielseiten im Netz verstoßen gegen Werbe- und Datenschutzregeln

20.10.2011 – Anbieter von Kinderspielportalen missachten häufig das gesetzlich vorgeschriebene Schutzbedürfnis von Kindern. Die junge Zielgruppe wird umworben, was das Zeug hält. Zudem werden, meist mit Online-Gewinnspielen, umfängliche Daten gesammelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung von über 50 Kinderspielseiten des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, die der Verbraucherzentrale Bundesverband heute in Berlin präsentiert. In 17 Fällen geht das Projekt gegen die Unternehmen vor und hat Unterlassungsverfahren eingeleitet.

Kommunikation, Information, Spielen – für eine zunehmende Zahl von Kindern und Jugendlichen ist dies ohne das Internet kaum mehr vorstellbar. Chancen und Risiken liegen hier eng beisammen. Ein umfassendes und kostenloses Internetangebot für Kinder wird zunehmend über Werbung finanziert. Problematisch wird die Einbindung von Werbung auf Kinderseiten aber dann, wenn Kinder nicht erkennen können, dass es sich um Werbung handelt: Mal kommt die Werbung in spielerischer Aufmachung daher, mal lässt sich Werbung nicht einfach wegklicken, in anderen Fällen verlinkt Werbung gar auf Gewalt- und Kriegsspiele.

 

Werbung ohne Grenzen?
Kinderspielseiten im Internet sind keineswegs rechtsfreie Räume. Klar ist, dass es für die spezielle Usergruppe Kinder spezieller Spielregeln bedarf. Die Grundlagen hierfür sind bereits in gesetzlichen Vorschriften verankert. So sind Kinder bereits heute nach den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften besonders schützenswert. „Die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern wird von vielen Anbietern aber nicht ausreichend beachtet“, kritisiert Projektleiterin Carola Elbrecht und weiter: „Gerade Werbung auf Kinderspielseiten muss mit Augenmaß erfolgen.“ Anbieter müssten das besondere Schutzbedürfnis der Kinder im Blick haben. In Zusammenarbeit mit Medienpädagogen müsse besser erforscht werden, welche Kompetenz Kinder im Umgang mit Werbung ab welchem Alter haben.

 

Frühübung für Datensammelei
Besonders negativ aufgefallen ist den Projektmitarbeiterinnen die umfängliche Datenerhebung bei Kindern, die an Online-Gewinnspielen teilnehmen. Eine über die E-Mail-Adresse hinausgehende Datenabfrage bei Kindern läuft dem im Datenschutzrecht gesetzlich verankerten Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zuwider. Daran halten sich die wenigsten Anbieter. Andererseits fehlen auch hier wissenschaftliche Grundlagen: So ist umstritten, ab welchem Alter und in welchem Umfang Kinder in der Lage sind zu beurteilen, was es bedeutet, in die Erhebung und Verwendung ihrer Daten einzuwilligen.

 

Das Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finanziell gefördert.
 
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv
www.vzbv.de

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