Rückrufe Kosmetik

Rückruf: Hautaufhellende Creme von Clear-N-Smooth

In dieser hautaufhellenden Creme von Clear-N-Smooth ist Kojisäure enthalten. Kojisäure wirkt entzündungshemmend und antibakteriell. Verwendet wird sie allerdings vor allem wegen ihrer Wirkung als Tyrosinasehemmer. Beim Auftragen auf die Haut bewirkt diese Eigenschaft eine Hemmung der Melaninbildung und damit eine Hautbleichung. Besonders beliebt ist diese Wirkung in Asien, weshalb dort viele Kosmetika mit Kojisäure auf dem Markt sind (wikipedia).

Kojisäure wirkt bei Bakterien mutagen und kann auf empfindlicher Haut eine Kontaktdermatitis auslösen In der Schweiz ist sie verboten.

Weitere sog. Hautaufhellende Produkte >>

Beachten Sie auch folgenden Artikel: Warnung vor gesundheitsschädlichen Hautbleichmitteln

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 07.10.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 5 1027/11
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Hautaufhellendes Produkt
Beschreibung: Weiße Plastikflasche mit zwei roten Etiketten. . – Lait de Beaute – Organic Brightener – Verbesserte Formel „Content – hellbraune Creme 14-Tage klar N glatten Teint Toning Milch
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: USA
Marke: Clear-N-Smooth – H Organic Brightener
Typ / Artikel-Nr.: Batch-Nr: 072610; MHD: Juli 2012
Barcode: 4093900053
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, weil 2,69% Kojisäure enthalten ist
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : unbekannt
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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