Bongrain behandelt die Rinde des Klosterkäses mit Anti-Pilzmittel Natamycin und lobt diese entgegen aller Verzehrwarnungen mit einem großen Werbehinweis auf der Verpackung auch noch als „essbar“ aus. Künftig solle nicht mehr mit der „essbaren Rinde“ geworben werden, teilte der französische Konzern heute in einer Presseerklärung mit.
„Der Saint-Albray-Hersteller hat offenbar erkannt, dass er mit einer so schamlosen Verbrauchertäuschung nicht durchkommt“, sagte foodwatch-Campaigner Oliver Huizinga. „Allerdings macht Bongrain nur so viel, wie unvermeidbar ist: Ein verantwortungsvolles Unternehmen würde vollständig auf den Einsatz von Natamycin verzichten.“ Diese Forderung haben auch die mehr als 7.000 Unterzeichner der E-Mail-Aktion auf www.abgespeist.de unterstützt. foodwatch-Campaigner Oliver Huizinga: „Bongrain darf es nicht nur bei Verpackungskosmetik belassen.“
Beim Saint Albray Klosterkäse setzt Bongrain Natamycin (E 235) als Konservierungsstoff ein. Die antibiotisch wirkende Substanz ist verzichtbar, spart jedoch Herstellungskosten, weil weniger Personal erforderlich ist, um die Käselaibe zu pflegen und zu wenden. Da Natamycin jedoch auch in der Medizin zur Behandlung von Pilzinfektionen eingesetzt wird, warnen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das ebenfalls staatliche Max-Rubner-Institut (MRI) ausdrücklich von einem Verzehr, weil sich dadurch Resistenzen bilden können.
Das BfR empfiehlt ausdrücklich, die Rinde bis zu fünf Millimeter Tiefe abzuschneiden. Käse-Multi Bongrain (Géramont, Fol Epi, Bresso) gibt diesen Hinweis an seine Kunden nicht weiter, warb im Gegenteil bisher sogar noch mit der „essbaren Rinde“, als handele es sich um ein besonderes Qualitätsmerkmal. Wegen der potenziellen Gesundheitsrisiken fordert foodwatch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, ein Verbot von Natamycin als Zusatzstoff durchzusetzen.
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