Chrom VI in Damenschuhen von Blue Motion (Aldi Süd)

Bei diesen Damenschuhen von Blue Motion besteht Gesundheitsgefahr durch Chrom VI. Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein hohes allergenes Potential. Blue Motion ist eine Eigenmarke von Aldi Süd

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

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Rapex Wochenmeldung vom 30.09.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 16 1001/11
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Damenschuhe „City-Aktivschuhe für Damen“
Beschreibung: Damen-Schuhe mit hautfarbenen Leder Innenfutter, Obermaterial: PU Kunststoff (Farbe: schwarz), abriebfeste Laufsohle
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Vietnam
Marke: BLUE MOTION
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
Barcode: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt
Art der Gefährdung: Chemisch
  Es besteht ein chemisches Risiko, da 20,5 mg / kg,  38,3 mg / kg und 35,6 mg / kg Chrom (VI) im Leder-Teil des Schuhes enthalten sind. Chrom (VI) ist als sensibilisierend eingestuft und kann allergische Reaktionen auslösen
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : unbekannt
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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