Rückrufe Spielzeug

Rückruf: Holz Stapelblöcke mit Tiermotiven von Wonderworld

Bei diesen Holz Stapelblöcken mit Tiermotiven von Wonderworld besteht Erstickungsgefahr.  Die Meldung an die europäische Rapex Warnliste stammt aus Slowenien. Da dieser Artikel zumindest online auch für deutsche Verbraucher erhältlich ist/war, informieren wir an dieser Stelle.

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 23.09.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 4 0960/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Holzklötze „Animal Stacking Box“
Beschreibung: Holzblöcke mit Tiermotiven die übereinander gestapelt werden können
Meldendes Land: Slowenien
Herkunftsland: Thailand
Marke: Wonderworld
Typ / Artikel-Nr.: Art. WW-2509, batch 9D49A
Barcode: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 8851285125092
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von Verbrauchern durch den Importeur
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Es besteht Erstickungsgefahr, weil sich kleine Holzteile aus dem Spielzeug lösen lassen.
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der entsprechenden Europäischen Norm EN 71
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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