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Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor gefährlichen, multiresistenten Keimen auf Geflügelfleisch

Mainz. Nach Recherchen der Redaktion REPORT MAINZ ist Geflügelfleisch massiv mit multiresistenten Keimen belastet. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat in einer bundesweiten Untersuchung über 2.500 Fleischproben aus dem Einzelhandel auf das Vorkommen von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureaus kurz MRSA untersucht.

42,2 Prozent der Putenfleischproben und 22,3 Prozent der Hähnchenfleischproben waren mit MRSA belastet. Insgesamt war vor allem Geflügelfleisch mit zahlreichen multiresistenten Keimen kontaminiert. Dr. Bernd-Alois Tenhagen von BfR dazu in REPORT MAINZ: „Das ist sicherlich ein gravierendes Problem für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, wenn diese Erreger resistent sind gegen ein oder mehrere Antibiotika, dann schränkt das natürlich die Möglichkeit der Ärzte die Menschen, die infiziert sind zu behandeln, deutlich ein. Und das ist dann schon ein erhebliches Problem.“

Es handelt sich dabei um einen MRSA Stamm, der sich seit einigen Jahren in Nutztierbeständen ausbreitet. Bereits im Frühjahr hatte Prof. Wolfgang Witte den Keim in hoher Konzentration im Auftauwasser von Tiefkühlhähnchen entdeckt. 30 Prozent der untersuchten Proben waren MRSA positiv. Für Prof. Wolfgang Witte ergibt sich dadurch eine konkrete Ansteckungsgefahr für die Verbraucher: „Wenn ich jetzt das Auftauwasser an meine Finger bekomme und habe dort kleine Schnittwunden, dann kann der MRSA dort eindringen und kann eine Hautweichgewebeinfektion verursachen. Im ungünstigen Falle kann davon eine Blutvergiftung, eine Sepsis ausgehen und im ganz ungünstigen Falle, ist selten, aber durchaus beschrieben, der Tod.“

Multiresistente Keime breiten sich durch den hohen Einsatz von Antibiotika in der konventionellen Mast aus. Bislang gibt es keine aktuellen Zahlen über die Menge an Antibiotika, die in der Mast eingesetzt werden. Deshalb hat die Bundesregierung das Bundesinstitut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) per Verordnung beauftragt, die Abgabemengen für Tier-Antibiotika und den Lieferort zu erfassen.

Eine Ausnahmeregelung gibt es jedoch für „Arzneimittel, die ausschließlich für Geflügel zugelassen sind“. Für diese wird der Lieferort nicht erfasst. Begründet wird dies mit dem Datenschutz. Fachtierärzte für Geflügel könnten durch den Lieferort identifiziert werden. Diese Regelung wird vom Präsidenten der Bundestierärztekammer jedoch scharf kritisiert.

In REPORT MAINZ erklärt er: „Die Tierärzte, die korrekt arbeiten, die haben nichts zu verbergen und deshalb sehen wir überhaupt keinen Grund, warum man beim Geflügel anders verfahren sollte, als bei den anderen Tierspezies. Wir sollten unmittelbaren Zugriff haben auf die Menge der eingesetzten Medikamente, speziell natürlich der Antibiotika im jeweiligen Betrieb.“ Eine Verschärfung der Bundesverordnung sowie mehr Transparenz fordert außerdem die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen und der Landwirtschaftsminister von NRW, Johannes Remmel.

Südwestrundfunk – www.swr.de/report
REPORT MAINZ

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