Die bisherigen ordnungsrechtlichen Instrumente reichen nicht aus, um hohe Hygienestandards in allen Gastronomiebetrieben sicherzustellen. Nach wie vor besteht eine große Rechtsunsicherheit darüber, ob eine Veröffentlichung der Kontrollergebnisse rechtens ist. „Dieser Zustand muss dringend behoben werden“, fordert Billen. Möglich wäre dies durch eine Ergänzung der bestehenden Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) in Form einer Harmonisierung der Prüfungen und einer Verpflichtung zur anschaulichen Veröffentlichung der Ergebnisse. „Das Hygiene-Siegel bringt nicht nur Klarheit für Verbraucher, sondern belohnt auch diejenigen Unternehmen, die ordentlich arbeiten“, meint Billen.
Einführung zunächst nur in der Gastronomie
Bundesweit hat die amtliche Lebensmittelkontrolle im Jahr 2009 jeden vierten Gastronomiebetrieb beanstandet, meist wegen mangelnder Hygiene. Ob in Restaurants und Hotelküchen hygienisch einwandfrei gearbeitet wird, können Verbraucher heute nicht erkennen. Mit dem derzeit diskutierten Kontroll-Barometer wäre dies anders. Auf einem Farbstrahl, der von grün über gelb nach rot verläuft, markiert ein Pfeil, wie gut ein Betrieb bei den Hygienekontrollen abgeschnitten hat. Liegt dieser im gelb-roten oder gar roten Bereich, verstößt der Betrieb gegen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Zunächst soll es nach Vorstellungen der VSMK die Plakette sowie den verbindlichen Hinweis auf der Website des Unternehmens nur für die Gastronomie geben, später auch für weitere „Lebensmittelunternehmen“, wie Metzgereien, Bäckereien und im Lebensmitteleinzelhandel.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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