Categories: Verbraucher

Für ein bundesweites Hygiene-Siegel

15.09.2011 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert ein unmissverständliches Votum der Bundesländer für die Einführung eines bundesweiten Hygiene-Siegels für Gaststätten. Zudem muss Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eine gesetzliche Grundlage auf den Weg bringen, damit Verbraucher ab Anfang 2012 die Ergebnisse der amtlichen Hygienekontrollen an jeder Restauranttür und im Internet finden können. Am 15./16. September befasst sich die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) erneut mit dem „Kontroll-Barometer“.

Die bisherigen ordnungsrechtlichen Instrumente reichen nicht aus, um hohe Hygienestandards in allen Gastronomiebetrieben sicherzustellen. Nach wie vor besteht eine große Rechtsunsicherheit darüber, ob eine Veröffentlichung der Kontrollergebnisse rechtens ist. „Dieser Zustand muss dringend behoben werden“, fordert Billen. Möglich wäre dies durch eine Ergänzung der bestehenden Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) in Form einer Harmonisierung der Prüfungen und einer Verpflichtung zur anschaulichen Veröffentlichung der Ergebnisse. „Das Hygiene-Siegel bringt nicht nur Klarheit für Verbraucher, sondern belohnt auch diejenigen Unternehmen, die ordentlich arbeiten“, meint Billen.

Einführung zunächst nur in der Gastronomie

Bundesweit hat die amtliche Lebensmittelkontrolle im Jahr 2009 jeden vierten Gastronomiebetrieb beanstandet, meist wegen mangelnder Hygiene. Ob in Restaurants und Hotelküchen hygienisch einwandfrei gearbeitet wird, können Verbraucher heute nicht erkennen. Mit dem derzeit diskutierten Kontroll-Barometer wäre dies anders. Auf einem Farbstrahl, der von grün über gelb nach rot verläuft, markiert ein Pfeil, wie gut ein Betrieb bei den Hygienekontrollen abgeschnitten hat. Liegt dieser im gelb-roten oder gar roten Bereich, verstößt der Betrieb gegen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Zunächst soll es nach Vorstellungen der VSMK die Plakette sowie den verbindlichen Hinweis auf der Website des Unternehmens nur für die Gastronomie geben, später auch für weitere „Lebensmittelunternehmen“, wie Metzgereien, Bäckereien und im Lebensmitteleinzelhandel.

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
www.vzbv.de

Recent Posts

Spargelfreude: Von der Ernte auf den Teller

Wissenswertes über die weißen und grünen Frühlingsboten Für viele Spargelfans ist der Start der heimischen…

2 Tagen ago

Produktrückruf: Transparente Plastiksplitter in Chili Cheese Nuggets 

Die Izico Deutschland GmbH informiert über den Rückruf der tiefgefrorenen Ja! Chili Cheese Nuggets  und…

2 Tagen ago

Mit dem Auto nach Frankreich – Was es zu beachten gibt

In Bezug auf das Autofahren ähneln sich Deutschland und Frankreich zunächst stark. Beide Länder begrenzen…

4 Tagen ago

Produktrückruf: Lässig ruft 4-teiliges Holzspielzeug zurück

Lässig informiert über den Rückruf des unten abgebildeten Holzspielzeugs. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde festgestellt,…

5 Tagen ago

Rückruf Update: Gesundheitsgefahr durch Salmonellen in Chicharricos BBQ Schweineschwarten

UPDATE 08.04.2025 - Es wurden zur 60g Packung weitere MHD und Chargen hinzugefügt Die Aperitivos…

5 Tagen ago

Rückruf bei Zalando: Stromschlaggefahr bei HKönig ORYZA4 Reiskochern

Der Mode- und Onlinehändler Zalando informiert über den Rückruf der HKönig ORYZA4 Reiskochern von ADEVA…

6 Tagen ago