Thema der Woche: Wiesenhof
(ck) – Nachdem die ARD-exclusiv Reportage „Das System Wiesenhof“ am 31.08.2011 ausgestrahlt wurde, ist wieder einmal mit aller Deutlichkeit klargeworden, mit welchen Mitteln Milliardenumsätze von Unternehmen gemacht werden.
Auch Verbraucher haben Verantwortung…
Ist es nicht endlich an der Zeit, daß Verbraucherinnen und Verbraucher endlich auf solche Meldungen reagieren? Schliesslich sind es die Konsumenten, die durch Kaufverweigerung ein Umdenken bei Unternehmen ganz massiv und nachhaltig beeinflussen können.
In der Schweiz haben nun mit Coop und Denner zwei große Lebensmittel Handelsunternehmen Produkte von Wiesenhof aus den Regalen genommen. Ein solches Vorgehen hätten wir uns auch von den großen deutschen Handelsketten gewünscht.
Es ist nicht der erste Skandal Wiesenhof. Bereits im Jahr 2010 berichtete REPORT MAINZ am 11.01.2010 über ähnliche Vorkommnisse. Siehe auch Peta 2010 und 2011
Fragen:
Möchten Sie ihren Kindern ein Mittagessen auf den Tisch stellen, dass unter solchen Voraussetzungen Produziert worden ist?
Was würden Ihre Kinder wohl denken, wenn sie die Bilder gesehen hätten?
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Es ist an der Zeit, daß Unternehmen endlich Verantwortung übernehmen!
Links:
Die verlogene PR-Kunst von Wiesenhof meedia.de
Geflügelmast in Dachau Masse statt Klasse sueddeutsche.de
Geflügelkonzern kämpft gegen Journalisten greenpeace magazin online
Export von Schlachtabfällen
Im Februar 2007 warf die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch der PHW-Gruppe (sowie der Vion N.V. und weiteren Unternehmen) vor, illegal Tiermehl aus Schlachtabfällen der BSE-Risikokategorie III in Nicht-EU-Staaten wie Vietnam exportiert zu haben, obwohl (außer mit Thailand und Israel) mit diesen Ländern kein dazu ausdrücklich vorgeschriebenes bilaterales Abkommen über die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz vor dem Einbringen der Abfälle in die menschliche Nahrungskette besteht. In den Exportstaaten sei aber – angeblich mit Wissen der abwickelnden PHW-Tochterfirma GePro – genau dies passiert, nämlich die Abfälle nicht nur zu Tierfutter verarbeitet, sondern auch an landwirtschaftliche Nutztiere verfüttert worden. Im Jahr 2005 seien von GePro mindestens 3600 Tonnen Kategorie-III-Material in Nicht-EU-Staaten geliefert worden, auch nach Vietnam. Nach Angaben von Foodwatch habe GePro den Export von Kategorie-III-Tiermehl auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt. Foodwatch hat daher Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der GePro und die damalige Amtsleiterin beim Landkreis Diepholz erstattet. Die aufgrund der Strafanzeige eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden im Dezember 2007 von der Staatsanwaltschaft Oldenburg mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
GePro verweist in einer Stellungnahme darauf, alle beanstandeten Exporte seien behördlich genehmigt gewesen und nur an geprüfte Tierfutterhersteller gegangen. Die Behörden hätten GePro erst am 20. Dezember 2006 über Ausfuhrverbote informiert, die Exporte in diese Länder seien daraufhin gestoppt worden. Auch seien die von der GePro exportierten Produkte nicht nur von der PHW-Gruppe, sondern von allen namhaften deutschen Geflügelfleischproduzenten gekommen.
Arbeitsbedingungen und Gehälter
Im Juli 2007 berichtete das ZDF-Magazin Frontal21 über sehr schlechte Arbeitsbedingungen und Löhne bei Wiesenhof von polnischen Gastarbeitern, die nur 3,50 € pro Stunde verdienen sollen. Die PHW-Gruppe verwies in einer Stellungnahme darauf, dass alle Beschäftigungsverhältnisse ordnungsgemäß und regelmäßig von den verantwortlichen Behörden ohne Beanstandung geprüft werden und dass entgegen den Aussagen des Berichts die Bruttolöhne für die angesprochenen Arbeiter zwischen fünf und sechs Euro lägen; dazu käme noch freie Logis, was im Beitrag vorenthalten worden war.
Tierschutzverletzungen
Im Januar 2010 wurden durch das ARD-Politmagazin Report Mainz schwere Tierschutzverletzungen (Haltungsbedingungen, Tötungsmethodik) in einem niedersächsischen Hühnerzuchtbetrieb aufgedeckt. Wiesenhof entschuldigte sich für das Fehlverhalten der Mitarbeiter und der Fremdfirmen und trennte sich von den verantwortlichen Mitarbeitern und Fremdfirmen. Anschließende Sonderprüfungen der staatlichen Veterinärämter im betroffenen Betrieb und weiteren Einrichtungen ergaben keine Beanstandungen. In einem Vergleich haben sich Wiesenhof und PETA geeinigt, dass PETA nicht mehr äußert: „Hinter der Wiesenhof-Kulisse herrschen extrem tierquälerische Zustände, die keine Ausnahme, sondern die Regel seien.“
Verletzung von Hygienevorschriften
Auf einem Geflügelschlachthof der Wiesenhof-Gruppe bei Möckern wurden im April 2011 laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins stern angebliche hygienische Mängel aufgedeckt. Auch gab es mehrfach Exportsperren für das Geflügel laut Stern. An den Wänden und Decken wurde durchgängiger Schwarzschimmelbefall entdeckt. Die zuständige Veterinäraufsicht konnte eine einwandfreie und hygienische Schlachtung nicht garantieren, zudem war von einer Kontamination der Schlachtkörper mit Magen-Darm-Inhalt die Rede. Weiterhin gab es Verstöße bei der Kühlung der Schlachtkörper; auch eine Überschreitung der zulässigen Schlachtmenge wurde kritisiert. Das Unternehmen wies die Vorwürfe entschieden zurück.
Klage gegen Neubau einer Wiesenhof-Hühnermastanlage
Vor den Toren von Pleiskirchen wurde der Bau einer Hühnermastanlage (Bauantragssteller Obermeier in Hütting) genehmigt. Abnehmer der Hähnchen sollte Wiesenhof sein. Die Kritik der Bürger von Pleiskirchen wurde im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt und ihnen wurde von Seiten des Landratsamts Altötting auch von jeglichem Vorgehen gegen den Bau der Anlage abgeraten. Bedenken der Bürger von Pleiskirchen betrafen mögliche Auswirkungen auf Kinder, da der Bauplatz nur ein paar hundert Meter von Schule und Sportplatz entfernt liegen sollte.
Am 7. Juni 2011 kam es, trotz Widerstand von Wiesenhof und Landratsamt, zur Verhandlung in München. Das Gericht warf dem Landratsamt vor nicht ordnungsgemäß gearbeitet zu haben, denn Imissionsbelastungen in der Umgebung der geplanten Anlage und die Zusatzbelastungen durch die Hühnermast wurden nicht erfasst. Auch die durch eine einbezogene Biogasanlage erwarteten Emissionen wurden nicht berücksichtigt. Ebenso stellte das Gericht fest, dass der Bauantragssteller Obermeier seit Jahren eine illegale Biogasanlage betreibt und die Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz dafür bezieht. Es konnte außerdem die Aussagen des Gutachtens nicht nachvollziehen, denen zufolge schwer umsetzbaren Maßnahmen zur Geruchsminderung in der Biogasanlage die hohe Emissionsbelastung durch den Hühnermastbetrieb ausgleichen sollten und auch die Gesamtbelastung in Hütting verbessern sollten.
Durch das Projekt, so wurde festgestellt, werden die gesetzlichen Mindestabstände, Lärm- und Geruchsgrenzwerte nicht eingehalten. Das Landratsamt musste nun den Genehmigungsbescheid in allen Punkten zurücknehmen und die Kosten des Verfahrens tragen.
ARD-Fernsehreportage „System Wiesenhof“
Am 18. Juli 2011 hatte die PHW-Gruppe zu einer Pressekonferenz eingeladen und sich zu der ARD-Fernsehreportage System Wiesenhof, die am 31. August 2011 ausgestrahlt wurde, geäußert. Der Journalist der ARD war von der Pressekonferenz ausgeschlossen.