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Positiv! – Schluss mit Wildtieren in Zirkussen

Der Hamburger Senat hat heute beschlossen, sich im Bundesrat mit einer Initiative für ein Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus einzusetzen. Im Fokus stehen dabei Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde, weil gerade diese Tierarten über einen ausgeprägten körperlichen Bewegungsdrang und über ein hochentwickeltes Sozialverhalten verfügen.

„Bestimmte wildlebende Tiere in Zirkussen artgerecht zu halten, ist schon auf Grund der Mobilität der Betriebe kaum möglich. Durch die engen Käfige oder Fahrt-, Auf- und Abbauzeiten fehlt den Tieren die artgerechte Bewegung“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Den daraus entstehenden Leiden der Tiere, wie auch Erkrankungen oder Verhaltensstörungen, können wir nur durch ein generelles bundesweites Haltungsverbot entgegengetreten. Niemand möchte Kindern oder auch Erwachsenen den Spaß am Zirkus nehmen, aber Zirkus kann auch ohne Elefanten oder Affen ein Erlebnis sein.“

Mit dem Hamburger Antrag, der jetzt in den Bundesrat eingebracht wird, wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Rechtsverordnung gemäß dem Tierschutzgesetz zu erlassen, die das Halten bestimmter Tierarten im Zirkus verbietet.

Bereits 2003 hat der Bundesrat mit der Zustimmung Hamburgs eine Entschließung unter anderem zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus gefasst. Die Bundesregierung wurde gebeten, unverzüglich eine Rechtsverordnung gemäß des Tierschutzgesetzes zu erlassen, die insbesondere das Halten von Affen, Elefanten und Großbären im Zirkus, mit entsprechenden Übergangsregelungen für vorhandene Tiere, grundsätzlich verbietet. Bis heute ist die Bundesregierung diesem Ersuchen allerdings trotz wiederholter Aufforderungen nicht nachgekommen. Daher will der Senat mit dem aktuellen Vorstoß der Forderung erneut Nachdruck verleihen.

 

Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
www.hamburg.de/bgv

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