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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stoppt Pflanzenschutzmittel

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Sitz in Braunschweig hat für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone vorsorglich das Ruhen der Zulassung angeordnet. Die Zulassungsinhaber dieser Pflanzenschutzmittel haben Widerspruch dagegen eingelegt. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, d.h. die Mittel dürfen daher bis auf weiteres wieder vertrieben und angewendet werden.
 
Grund für die Ruhensanordnung sind Berichte von Anwohnern behandelter Flächen in Mecklenburg-Vorpommern, die von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach der Anwendung eines clomazonehaltigen Pflanzenschutzmittels berichten.

Von der Ruhensanordnung sind die folgenden Pflanzenschutzmittel betroffen, die nur für den gewerblichen Bereich, nicht jedoch für Haus- und Kleingarten zugelassen sind:

Brasan (Zulassungsnummer 034381-00)
Centium 36 CS (004798-00)
Cirrus (024202-00)
Colzor Trio (006324-00)
CS 36 (005840-60)
Echelon (024202-60)
Gamit 36 CS (005840-00)
Nimbus CS (005306-00)

Die für die Kontrolle zuständigen Behörden vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern prüfen derzeit den Sachverhalt und ob clomazonehaltige Pflanzenschutzmittel ursächlich für die gemeldeten gesundheitlichen Beschwerden sind. Das BVL als Zulassungsbehörde hat eine Bewertung der gesundheitlichen Aspekte beim Bundesinstitut für Risikobewertung veranlasst. Wenn diese Bewertung vorliegt, wird das BVL über das weitere Vorgehen (Aufheben des Ruhens oder endgültiger Widerruf) entscheiden.
 
Hintergrundinformationen zu Clomazone

Der herbizide Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Clomazone hemmt die Bildung des Blattfarbstoffs Chlorophyll, so dass sich grüne Pflanzenteile weiß verfärben. Je nach Empfindlichkeit der verschiedenen Pflanzenarten können auch auf Nachbarflächen diese Bleicheffekte auftreten. Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Clomazone werden in Winterraps sowie in Ackerbohne, Futtererbse, Möhre, Speiserübe, Kohlrübe, Mohn, Ölkürbis, Kopfkohle, Blumenkohle, Blattkohle (ausg. Chinakohl), Gemüsefenchel, Schnittpetersilie, Melonen, Kürbisse, Zucchini und Tabak insbesondere gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter sowie in Kartoffeln, Buschbohnen, Stangenbohnen, Erbsen und Spargel insbesondere gegen Kletten-Labkraut und Vogel-Sternmiere angewandt.

Eine Besonderheit bei Clomazone besteht darin, dass die Verfrachtung auf Nachbarflächen nicht nur durch Abdrift erfolgen kann, sondern auch durch Verflüchtigung und Transport über die Gasphase. Die Verflüchtigung wird durch höhere Temperaturen begünstigt. Da beim Winterraps die Anwendung im Spätsommer erfolgt, kann die Verflüchtigung des Wirkstoffes begünstigt sein. Um Nachbarflächen vor Wirkstoffeinträgen zu schützen, hat das BVL für die Anwendung clomazonehaltiger Mittel im Winterraps eine Reihe sehr spezieller Anwendungsbestimmungen festgesetzt:

Zu benachbarten Kulturflächen ist ein Abstand von 5 Metern einzuhalten, es sei denn, sie sind nicht bepflanzt.

Auf der Fläche, die behandelt werden darf, müssen auf den äußeren 20 Metern Geräte mit einer Abdriftminderung von mindestens 90 % eingesetzt werden, auf dem Rest der Fläche Geräte mit einer Abdriftminderung von mindestens 75 %.

Die Mittel sind mit mindestens 300 l Wasser pro ha auszubringen.

Bei vorausgesagten Tageshöchsttemperaturen von über 25 Grad darf die Anwendung nur am Abend nach Abkühlung auf unter 25 Grad erfolgen.

Seitdem diese Anwendungsbestimmungen gelten, sind Berichte über Aufhellungen an Nachbarkulturen seltener geworden, kommen aber immer noch vor.

Im Mai 2009 haben sich die Zulassungsinhaber nach einem Gespräch im BVL deshalb verpflichtet, die Packungen mit einem groß gedruckten auffälligen Hinweis zu versehen: „ACHTUNG – An empfindlichen benachbart wachsenden Pflanzen können vorübergehend Blattaufhellungen auftreten. – Zur Vermeidung sind die festgesetzten Anwendungsbestimmungen und die Düsentabelle strengstens zu beachten!“ Außerdem erhielt der Handel Informationsmaterial, das er beim Verkauf clomazonehaltiger Mittel mitgeben kann.

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