Mit dem Richterspruch müsse kein Imker mehr in dem von ihm produzierten Honig Gentech-Pollen und kein Verbraucher gentechnisch verunreinigten Honig akzeptieren, sagte Moldenhauer. Damit gentechnische Verunreinigungen tatsächlich ausgeschlossen werden könnten, müssten dem EuGH-Urteil nun zwingend die europäische und die deutsche Gesetzgebung angepasst werden. Erforderlich sei die Festlegung von Mindestabständen zwischen Gentechnikfeldern und Bienenstöcken.
Moldenhauer: „Deutschland darf jetzt nicht auf die EU-Kommission warten und seine Verantwortung nach Brüssel delegieren. Die Bundesregierung muss handeln und die im Koalitionsvertrag angekündigte Novelle des Gentechnikgesetzes nutzen, um Honig vor Gentech-Verunreinigungen zu schützen. Sie muss einen Abstand von mindestens fünf Kilometern zwischen Gentech-Feldern und Bienenstöcken festlegen, denn so weit reicht der Flugradius einer Biene auf Nahrungssuche.“
Der EuGH habe mit seinem Urteil außerdem das in der EU-Gesetzgebung festgeschriebene Gebot der Nulltoleranz bestätigt, wonach ein nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismus nicht vermarktet werden dürfe. Dieses Gebot sei im Juli dieses Jahres von der EU-Kommission verletzt worden, als sie die Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Pflanzen bis zu 0,1 Prozent erlaubt habe. Die EU-Kommission müsse Lehren aus dem heutigen EuGH-Urteil ziehen und sofort zur Nulltoleranzpolitik zurückkehren, forderte die BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
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