Erstickungsgefahr bei Babywippe von Osann
Bei dieser Babywippe von Osann besteht Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile. Die Meldung an die europäische Rapex Warnliste stammt aus Finnland. Da diese Wippe aber auch für deutsche Verbraucher erhältlich ist/war, informieren wir an dieser Stelle.
Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.
Weitere Informationen zu dieser Meldung:
Osann hat uns darüber informiert, daß die Babywippe seit 2010 mit modifizierten Stofftieren produziert wird. Bei diesen Modellen lassen sich die Augen der Tierchen nicht mehr ablösen.
Eltern, die dieses Produkt besitzen, sollten vor der weiteren Nutzung entweder die an der Wippe befestigten Stofftiere kontrollieren und bei Bedarf komplett entfernen bzw. die aufgesetzten Augen entfernen!
Wenn Sie ein neueres Modell besitzen oder unsere Tipps befolgen, geht keinerlei Gefahr von dieser Wippe aus und sie kann bedenkenlos weiterverwendet werden.
Wir danken dem Unternehmen für die umgehende und für Eltern doch recht wichtige Information
Stellungnahme bzw. Verbraucherinformation von Osann >>
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Rapex Wochenmeldung vom 19.08.2011
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin
Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.
Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex