„Die Chancen auf die Durchsetzung der Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahme als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sind gestiegen“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin. „mit dieser wichtigen Unterstützung stehen die Entscheidungen der Krankenkassen bei Kuranträgen ab sofort unter Beobachtung – damit steigen die Chancen für Mütter erheblich.“
Mütter, die unter Gesundheitsstörungen und Erschöpfung leiden, sollten mit Hilfe der Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk einen Antrag auf eine Mütterkur oder eine Mutter-Kind-Kurmaßnahme stellen. Kurmaßnahmen im Herbst und Winter wirken durch die besonderen Klimaeinflüsse besonders gut und nachhaltig auf die Gesundheit. Die individuellen und mütterspezifischen Therapien werden dadurch in idealer Weise ergänzt.
„Wir empfehlen allen betroffenen Müttern: Ihre Chancen steigen, wenn Sie zuerst eine der rund 1.400 Beratungsstellen im MGW-Verbund aufsuchen und erst danach ihre Krankenkasse“, so Schilling weiter. „In der Beratungsstelle erhalten Sie kostenlose Unterstützung bei der Antragstellung, bei der Auswahl der richtigen Kurklinik und bei der Klärung der Situation zu Hause.“
Die besondere nachhaltige Qualität der Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen des MGW wird in 82 von der gemeinnützigen Stiftung anerkannten Kliniken umgesetzt. Gemeinsam mit dem bundesweiten Netz der Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände bilden sie die Therapeutische Kette, die eine umfassende Betreuung der Mütter und den nachhaltigen Kurerfolg sichert.
Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter:
www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29
Bild: Müttergenesungswerk
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